Kurzbeschreibung

Der Grundlagenvertrag von 1972 verbesserte die Reise- und Besuchsmöglichkeiten an der deutsch-deutschen Grenze. Die Bewohner/innen der Gebietsstreifen auf beiden Seiten der Grenze hatten nun das Recht, ohne besonderen Anlass einen Einreiseantrag zum Besuch von Personen auf der jeweils anderen Seite der Grenze zu stellen. Die Karte zeigt das Gebiet, für das diese Vertragsabmachungen in den beiden deutschen Staaten galten. Sieht man von Eisenach ab, so lagen auf DDR-Seite nahezu alle potentiell betroffenen großen Städte (Magdeburg, Weimar, Erfurt) nicht im Geltungsbereich der Besuchsregelung. Auch auf bundesrepublikanischer Seite fällt diese Besonderheit auf. Hier waren Kiel, Hamburg, Frankfurt und Würzburg ausgenommen, ebenso Hannover, das sogar als Exklave innerhalb des grenznahen Reisebereichs lag. Große Teile der städtischen Bevölkerung konnten somit von der Verbesserung der Besuchsregelungen nicht Gebrauch machen. Eine rechtlich verbindliche Garantie auf Einreise in die DDR bestand für Bundesbürger/innen zudem nicht. Für Besuchsanträge von DDR-Bürgern/innen galt in der Regel, dass sie nur bei Personen, die über 60 (Frauen) oder 65 Jahre (Männer) alt waren, genehmigt wurden.

Grenznaher Verkehr Bundesrepublik-DDR (1973–1989)

Quelle

Quelle: Kartographie von IEG-MAPS, Institut für Europäische Geschichte, Mainz, A. Kunz, 2004. Überarbeitete Kartographie (WCAG-Konform) von Gabriel Moss, 2021.

Grenznaher Verkehr Bundesrepublik-DDR (1973–1989), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/zwei-deutsche-staaten-1961-1989/ghdi:map-333> [04.11.2024].