Kurzbeschreibung

Adolf Eichmann, ehemaliger SS-Obersturmbannführer, Leiter des Referats IV B 4 (Judenangelegenheiten u. Räumung) im Amt IV (Gestapo) des Reichssicherheitshauptamtes und Protokollant der Wannseekonferenz, war maßgeblich verantwortlich für die Deportation von Juden im Zuge der „Endlösung“. Im Mai 1960 wurde der unter falschem Namen in Argentinien lebende Eichmann von israelischen Geheimdienstagenten nach Israel entführt, wo er sich ab dem 10. April 1961 vor dem Bezirksgericht Jerusalem verantworten musste. Er wurde im Dezember 1961 zum Tod verurteilt und am 1. Juni 1962 hingerichtet. Nach dem Ulmer Einsatzgruppenprozess (1958) und der darauf folgenden Einrichtung der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg markierte der über die Presse- und Fernsehberichterstattung von einem breiten Publikum verfolgte Eichmann-Prozess eine Etappe im Wandel hin zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik. Dieser Clip aus einer Wochenschau berichtet über die Urteilsverkündung und betont dabei die Fairness des Gerichtsprozesses sowie die Einschätzung, das israelische Gericht habe "allein Eichmann" gerichtet, "nicht Deutschland".

Urteilsverkündung im Eichmann-Prozess (1961)

Quelle

Einer der am schärfsten bewachten Prozesse unserer Zeit ging jetzt in Jerusalem zuende. Noch einmal drängten sich Weltpresse und Publikum, um mitzuerleben, welches Urteil gegen Adolf Eichmann gefällt würde. Hinter Eichmann stand eine ganze Epoche, stand das völkerreichtliche Phänomen der Ausrottung eines ganzen Volksstammes. Dennoch richteten die Israelis allein über Eichmann, nicht über Deutschland. Das Todesurteil fällten sie nach einem korrekten und rechtlich einwandfreien Prozess. Dafür verdienen sie unsere Bewunderung. Das Schlusswort hatte der Angeklagte. Hart und klirrend vor Kälte und Zynismus fielen seine Worte in den Saal.

/Eichmann: Ich hatte mich der staatlicherseits vorgeschriebenen Umwertung der Werte zu beugen gehabt. Und ich würde jetzt das jüdische Volk von mir aus um Verzeihung bitten und bekennen, daß mich Scham überfällt beim Gedenken des Unrechts, welches den Juden geschah, und der Taten, welche an ihnen verübt wurden. Aber angesichts der Urteilsgründe würde mir dies wohl nur als Heuchelei ausgelegt werden.

Quelle: UFA-Wochenschau 282/1961, 19. Dezember 1961. Bundesarchiv Filmarchiv