Kurzbeschreibung

Adolf Eichmann, der ehemalige Referatsleiter für ,,Judenangelegenheiten" im RSHA und einer der Hauptorganisatoren des Holocaust, war nach dem Zweiten Weltkrieg nach Argentinien geflohen, wo er unter falschem Namen lebte und schließlich auch wieder mit seiner Familie zusammenkam. Im Mai 1960 nahmen Agenten des israelischen Sicherheitsdienstes Eichmann fest und brachten ihn nach Jerusalem, um ihn vor ein israelisches Gericht zu stellen. Die Entführung Eichmanns führte zu einigen diplomatischen Spannungen, die jedoch die Eröffnung des Prozesses im Jahr 1961 nicht verhindern konnten. Nach 114 Verhandlungstagen wurde Eichmann wegen Verbrechen gegen das jüdische Volk, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Er wurde zum Tode verurteilt und gehängt.
Das Verfahren wurde seinerzeit auf Video aufgezeichnet; der hier gezeigte kurze Ausschnitt zeigt eine Szene aus Sitzung 101 des Prozesses, die am 18. Juli 1961 stattfand. Man sieht Eichmann in einer kugelsicheren Glaskabine, während er von Generalstaatsanwalt Gideon Hausner ins Kreuzverhör genommen wird. In diesem Ausschnitt wird er über die Bedeutung des Begriffs ,,Sonderbehandlung" befragt. Während des gesamten Prozesses wies er jede Verantwortung für seine Handlungen zurück und behauptete, er habe nur Befehle befolgt. Der Eichmann-Prozess war einer der ersten, der in großem Umfang im Fernsehen übertragen wurde, und er spielte eine wichtige Rolle bei der Aufklärung des weltweiten Publikums über die Ereignisse des Holocausts.

Adolf Eichmann definiert den Begriff ,,Sonderbehandlung" während seines Prozesses (18. Juli 1961)

Quelle

/[Auf Hebräisch] Eichmann wird gefragt, ob der Begriff „Sonderbehandlung” Tötung bedeutet.

/Eichmann: Es heißt auch Tötung, jawohl.

/[Auf Hebräisch] Hausner hakt nach.

/Eichmann: Ich muss mich aber verbessern, jetzt wo die Aussage von mir verlangt wird. Es ist dies auch jederzeit kontrollierbar. Sonderbehandlung heißt einmal der Transport überhaupt, die Deportierung überhaupt in das Konzentrationslager oder wo es eben hin befohlen war. Sonderbehandlung heißt ferner die Verwendung des betreffenden Deportierten durch die Behörde, die diese Juden dann übernommen hat, in diesem Fall das Verwaltungs- und Wirtschaftshauptamt.

Und es ist dies ebenfalls durch Dokumente erhärtbar. Sonderbehandlung heißt ferner das Wegschicken aus einem Konzentrationslager in Rüstungszentren. Und Sonderbehandlung heißt auch Tötung, jawohl.

Aber all diese Sachen,  was nun das Verwaltungs- und Wirtschaftshauptamt beziehungsweise die Inspektion des Konzentrationslagerwesens befindet, das hat IV B 4 weder beeinflussen können noch hintanhalten können, noch fördern können. Damit hat IV B 4 nichts zu tun gehabt

Quelle: Eichmann Prozess, Session 101. USHMM: RG-60.2100.174
Zugang über das United States Holocaust Memorial Museum, courtesy of The Steven Spielberg Jewish Film Archives of the Hebrew University of Jerusalem