Kurzbeschreibung

Das mächtigste Instrument der NS-Kulturpolitik war die von Goebbels am 22. September 1933 gegründete Reichskulturkammer (RKK), deren Aufbau und Funktion in dem folgenden Handbuchauszug beschrieben ist. Die RKK leitete und kontrollierte die nationalsozialistische Gleichschaltung des gesamten Kulturbereichs durch Zwangsmitgliedschaft und Zensur aller Kunstschaffenden. Rassisch oder politisch unerwünschte Künstler waren von der Mitgliedschaft ausgeschlossen, was einem Berufsverbot gleichkam. Insbesondere die neuen Medien Rundfunk und Film fanden aufgrund ihres Potenzials zur propagandistischen Nutzung große Aufmerksamkeit.

Auszug aus dem Handbuch der Reichskulturkammer (1937)

Quelle

Wesen und Aufgaben der Reichskammer der bildenden Künste

Die Reichskammer der bildenden Künste wurde auf Grund des Reichskulturkammergesetzes als berufsständige Körperschaft öffentlichen Rechtes errichtet. Die Zugehörigkeit zur Kammer ist Vorbedingung der Berufsausübung für die Angehörigen folgender Berufe:

Architekten, Innenraumgestalter, Gartengestalter, Bildhauer, Maler, Graphiker, Gebrauchsgraphiker, Entwerfer, Kunsthandwerker, Kopisten, Restauratoren, Kunst- und Antiquitätenhändler, Kunstverleger, Kunstblatthändler.

Ferner müssen Mitglieder der Kammer sein: Künstlervereine, Kunstvereine, Vereine für Kunsthandwerk, Anstalten der bildenden Künste und die darin tätigen Lehrpersonen.

Die erste Aufgabe der Kammer nach ihrer Errichtung war die Ermittlung und Eingliederung aller kammerpflichtigen Berufstätigen und ihr organisatorischer Zusammenschluß auf der neuen Grundlage. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die alten Interessenverbände restlos aufgelöst und jeder Angehörige zum Erwerb der unmittelbaren Mitgliedschaft in der Reichskammer verpflichtet. []

Wesen und Aufgaben der Reichsmusikkammer

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Die Reichsmusikkammer ist dazu berufen, den Grundgedanken des ständischen Aufbaues lebendig zu erhalten, indem sie unter Berücksichtigung der Eigenart und der Tätigkeit des Musikers die kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse des Musikerstandes so gestaltet oder das Bestehende so betreut, daß dem deutschen Volke in seiner Musik eines seiner wertvollsten Güter gewahrt bleibt.

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Wesen und Aufgaben der Reichsschrifttumskammer

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Die Reichsschrifttumskammer faßt sämtliche Personen, die, von der Urproduktion der Dichtung angefangen, bis zum gewerblichen Vertrieb am deutschen Schrifttum arbeiten, als Mitglieder zusammen. Sie hält den Berufsstand rein von unerwünschten Elementen und hält den Büchermarkt rein von undeutschem Gut. []

Die politische Beeinflussung des deutschen Schrifttums, insbesondere die Büchereipolitik, ist Sache des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (Abteilung VIII). []

Wesen und Aufgaben der Reichsfilmkammer

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Daher mußte der nationalsozialistische Staat auf diesem Gebiete sofort eingreifen. Er mußte den Film aus der Sphäre des liberalistischen Wirtschaftsdenkens herausheben, ihn auf eine gesunde wirtschaftliche Grundlage stellen und ihm politisch und kulturell die Aufgaben zuweisen, die er innerhalb des nationalsozialistischen Staates zu erfüllen hat. []

Die große Bedeutung des Films für die Ausrichtung unseres Volkes auf die Willensbildung der Nation verlangt von allen im Film Tätigen, Kulturträger und Kulturmittler zu werden. Diese Berufung dem ganzen Filmstand zur Erkenntnis zu bringen, ist eine der wichtigsten Ausgaben der Reichsfilmkammer.

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Wesen und Aufgaben der Reichsrundfunkkammer

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Ein anderes Moment tritt nun aber im Abschnitt Rundfunk erheblich in den Vordergrund: Die Werbung für den Rundfunk! Deutschland stand mit seinen Rundfunkhörerzahlen bis zur Machtübernahme durch den Nationalsozialismus hinter einigen großen Kulturländern zurück. Unfähigkeit, mangelndes Können und vor allem Ideenlosigkeit und fehlende Tatkraft der Rundfunkgewaltigen der Systemzeit sind zweifellos die Ursachen dieses Rückstandes gewesen. Hier schuf der Nationalsozialismus gründlich Wandel und setzte in klarer Erkenntnis der Notwendigkeiten mit einer starken und volksnahen Propaganda ein. []

Unter diesen Umständen konnte nicht ausbleiben, daß die Kammer auch Einfluß auf verschiedene Dinge in der Rundfunkwirtschaft nehmen mußte, um dem Ziel der völligen Durchsetzung des deutschen Volkes mit dem Rundfunk möglichst nahe zu kommen. Die Abteilung III – Wirtschaft und Technik – befaßt sich mit einer Unzahl in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen. Die wichtigste sei genannt: Apparatebauplanung. An Ergebnissen wären hier u. a. zu nennen: Die Schaffung des „Volksempfängers“, welcher auf Grund seiner technischen Eigenschaften und Preisgestaltung in einer Auflage von insgesamt 2½ Millionen Stück trotz mancherlei Widerständen seinen unvergleichlichen Siegeszug antrat und so erheblich zur Erreichung der heutigen hohen Hörerziffern beitrug. []

Quelle: Hans Hinkel, Hrsg., Handbuch der Reichskulturkammer, bearbeitet von Gerichtsassessor Günter Genz. Berlin: Deutscher Verlag für Politik und Wirtschaft GmbH, 1937, S. 41, 92, 136, 273–74, 304–05.

Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (13. März 1933), veröffentlicht in German History Intersections, https://germanhistory-intersections.org/de/wissen-und-bildung/ghis:document-158/

Auszug aus dem Handbuch der Reichskulturkammer (1937), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/deutschland-nationalsozialismus-1933-1945/ghdi:document-1576> [06.11.2024].