Kurzbeschreibung

Vor dem Zweiten Weltkrieg bemühte sich die nationalsozialistische Regierung, die Sprache zu regulieren, indem sie strenge Regeln für die Verwendung des „Heil Hitler“-Grußes aufstellte und festlegte, was in der Werbung des Reiches erscheinen durfte und was nicht. Die Regulierung der Sprache auf diese Weise sollte theoretisch nicht nur die politische Kontrolle festigen, sondern auch zur kulturellen Einheit beitragen, welche die Nationalsozialisten aufzubauen hofften. Mit dem Beginn des Krieges wurden die Bemühungen zur Sprachregulierung beschleunigt, da es für das Regime noch wichtiger wurde, die Art und Weise, wie der Krieg von der Bevölkerung aufgefasst und verstanden wurde, zu kontrollieren und zu formen. Diese 1942 erlassenen Verordnungen legten die rechtlichen Rahmenbedingungen für bestimmte Begriffe, Formulierungen und die Präsenz nicht-deutscher Sprachen im öffentlichen Raum fest. Wie das erste Dokument verdeutlicht, spielte die Verwendung der Bezeichnung „Das Reich“ eine wichtige propagandistische Rolle und sollte sich stets nur auf Großdeutschland und seine territorialen Errungenschaften beziehen. „Reich“ war kein austauschbarer Begriff, wie etwa „Kaiserreich“. Gleichzeitig verbot das Gesetz den Gebrauch des Englischen in der Öffentlichkeit und im Schriftverkehr, um den propagandistischen Nutzen zu verhindern, den Großbritannien und die Vereinigten Staaten daraus ziehen könnten, dass ihre Landessprache häufig in der deutschen Öffentlichkeit verwendet würde.

Sprachregelungen aus der Kriegszeit (1942)

Quelle

Sprachregelung des Begriffes „Das Reich“ (21. März 1942)

Die Briten haben es verstanden, unter dem Begriff „Empire“ für die ganze Welt ihre über die Erdkugel gespannten nationalen Besitzungen als einheitlichen Staat kenntlich zu machen. Es muß unser Bestreben sein, unter dem Begriff „Das Reich“ künftig das neue Deutschland in all seinen Besitzungen vor der Weltöffentlichkeit als geschlossene staatliche Einheit aufzuzeigen. Künftig soll bei der Erwähnung anderer Nationen niemals das Wort „Reich“ gebraucht werden. Es gibt Staaten und Nationen, aber es gibt nur ein Reich und das ist Deutschland.

Quelle: NSDAP/PK, Hrsg., Verfügungen, Anordnungen, Bekanntgaben. Bd. I, München, 1943, S. 206; abgedruckt in Bernd Sösemann (in Zusammenarbeit mit Marius Lange), Propaganda: Medien und Öffentlichkeit in der NS-Diktatur: eine Dokumentation und Edition von Gesetzen, Führerbefehlen und sonstigen Anordnungen sowie propagandistischen Bild- und Textüberlieferungen im kommunikationshistorischen Kontext und in der Wahrnehmung des Publikums. Band 2. Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2011, S. 1178.

Reklameschilder in englischer Sprache im Straßenbild, in Hotels, Geschäften usw. (14. Juli 1942)

Im Straßenbild, in Hotels, Geschäften usw. sind vereinzelt noch Aufschriften in englischer Sprache, wie z.B. „American-Bar“, „Tea-Room“, „English spoken“ o.ä. zu finden. Diese Rückstände und Beweise falsch angewandter Geschäftstüchtigkeit sollen allmählich verschwinden [;] vorausgesetzt, daß die Entfernung der Schilder und Aufschriften ohne größeren Aufwand von Material und Arbeitskräften möglich ist. Im Einvernehmen mit der Reichspropagandaleitung werden daher die örtlichen Hoheitsträger gebeten, über die Entfernung oder den Verbleib solcher Schilder und Aufschriften gegebenenfalls im Benehmen mit den örtlichen Fach-und Wirtschaftsgruppen zu entscheiden. Mit dieser Anregung ist keine sogenannte „Aktion“ gegen allgemein gebräuchliche Fremdworte beabsichtigt.

Quelle: NSDAP/PK, Hrsg., Verfügungen, Anordnungen, Bekanntgaben. Bd. II, München, 1943, S. 782; abgedruckt in Bernd Sösemann (in Zusammenarbeit mit Marius Lange), Propaganda: Medien und Öffentlichkeit in der NS-Diktatur: eine Dokumentation und Edition von Gesetzen, Führerbefehlen und sonstigen Anordnungen sowie propagandistischen Bild- und Textüberlieferungen im kommunikationshistorischen Kontext und in der Wahrnehmung des Publikums. Band 2. Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2011, S. 1179.