Kurzbeschreibung

Während der NS-Staat eine Politik verordnete, die Juden von der Gesellschaft und der Wirtschaft ausschloss, waren viele nichtjüdische Deutsche durchaus bereit, den Prozess zu unterstützen und sich daran zu beteiligen. Viele Geschäftsinhaber demonstrierten zum Beispiel ihre „arische Abstammung“, indem sie offizielle Schilder kauften, die ihre Kunden darüber informierten, dass ihr Unternehmen „arisch“ war. Es bestand keine gesetzliche Verpflichtung, solche Schilder anzubringen, insofern taten die Besitzer, die diese Schilder kauften, dies von sich aus und aus eigenem Antrieb.
Hier ist eine Quittung zu sehen, die den Zahlungsnachweis für ein solches Schild erbrachte und den Käufer befugte, es in seinem Betrieb anzubringen. Der Erwerb eines solchen Schildes erforderte den Nachweis der eigenen Abstammung und einen Antrag beim örtlichen Parteibüro. Die Schilder zogen Kunden an, die „deutsche Waren“ bei „deutschen Händlern“ kaufen wollten, und schützten vermutlich auch vor einer Überprüfung durch die SA oder SS. Das Vorhandensein solcher Schilder lenkte die Aufmerksamkeit wiederum auch auf solche Geschäfte, die sie nicht hatten, möglicherweise aufgrund eines jüdischen oder politisch nicht konformen Besitzers. Zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Quittung – 29. Dezember 1937 – war ein großer Teil des Einzelhandels bereits „arisiert“ und weit unter Marktwert an „arische“ Eigentümer verkauft. Die Arisierung war zusammen mit dem Novemberpogrom im folgenden Jahr eine der letzten Maßnahmen, um die Juden aus der deutschen Wirtschaft zu verdrängen.

Quittung für ein Schild, das ein Geschäft als „arisch“ identifiziert (29. Dezember 1937)

Quelle

Quelle: Zahlungsbeleg, 29. Dezember 1937. Deutsches Historisches Museum, Berlin. Inv. Nr. Do2 2000/1152

Deutsches Historisches Museum