Quelle
Quelle: Zahlungsbeleg, 29. Dezember 1937. Deutsches Historisches Museum, Berlin. Inv. Nr. Do2 2000/1152
Während der NS-Staat eine Politik verordnete, die Juden von der
Gesellschaft und der Wirtschaft ausschloss, waren viele nichtjüdische
Deutsche durchaus bereit, den Prozess zu unterstützen und sich daran zu
beteiligen. Viele Geschäftsinhaber demonstrierten zum Beispiel ihre
„arische Abstammung“, indem sie offizielle Schilder kauften, die ihre
Kunden darüber informierten, dass ihr Unternehmen „arisch“ war. Es
bestand keine gesetzliche Verpflichtung, solche Schilder anzubringen,
insofern taten die Besitzer, die diese Schilder kauften, dies von sich
aus und aus eigenem Antrieb.
Hier ist eine Quittung zu sehen, die
den Zahlungsnachweis für ein solches Schild erbrachte und den Käufer
befugte, es in seinem Betrieb anzubringen. Der Erwerb eines solchen
Schildes erforderte den Nachweis der eigenen Abstammung und einen Antrag
beim örtlichen Parteibüro. Die Schilder zogen Kunden an, die „deutsche
Waren“ bei „deutschen Händlern“ kaufen wollten, und schützten vermutlich
auch vor einer Überprüfung durch die SA oder SS. Das Vorhandensein
solcher Schilder lenkte die Aufmerksamkeit wiederum auch auf solche
Geschäfte, die sie nicht hatten, möglicherweise aufgrund eines jüdischen
oder politisch nicht konformen Besitzers. Zum Zeitpunkt der Ausstellung
dieser Quittung – 29. Dezember 1937 – war ein großer Teil des
Einzelhandels bereits „arisiert“ und weit unter Marktwert an „arische“
Eigentümer verkauft. Die Arisierung war zusammen mit dem Novemberpogrom
im folgenden Jahr eine der letzten Maßnahmen, um die Juden aus der
deutschen Wirtschaft zu verdrängen.
Quelle: Zahlungsbeleg, 29. Dezember 1937. Deutsches Historisches Museum, Berlin. Inv. Nr. Do2 2000/1152
Deutsches Historisches Museum