Kurzbeschreibung
Die allgemeine weltanschauliche Ablehnung des Nationalsozialismus
durch die Katholische Kirche spiegelte sich auch in deren
Jugendorganisationen. Sie waren nach der Machtübernahme nicht bereit,
ihre Existenz und Jugendarbeit zugunsten der HJ aufzugeben, die HJ
wiederum terrorisierte die katholischen Jugendverbände auf deren
Veranstaltungen, zerstörte ihre Heime und verprügelte ihre Mitglieder.
Durch die Ratifizierung des Reichskonkordats im September 1933 gelang es
den katholischen Jugendverbänden, von 1933 bis 1937 unter dessen Schutz
zumindest halbwegs legal existieren zu können, allerdings nicht ohne
Schikane durch die Nationalsozialisten. HJ-Führung und andere
NS-Staatsorgane versuchten, die Mitglieder der katholischen
Jugendverbände abzuschrecken, indem sie Druck auf Eltern, Schulen und
Ausbildungsbetriebe ausübten. Seit 1933 waren Mitglieder konfessioneller
Jugendgruppen von der Mitgliedschaft in der HJ oder dem BDM
ausgeschlossen, 1934 wurden sie außerdem von der Mitgliedschaft in der
DAF ausgeschlossen, was das Finden eines Ausbildungsplatzes bzw. einer
Anstellung erschwerte. Trotz des Verbots aller konfessionellen
Jugendverbände vom 23. Juli 1935 bestanden besonders in ländlichen
Gegenden weiterhin katholische Jugendgruppen, teilweise auch illegal im
Untergrund. Deren vollständige Auflösung konnten die Nationalsozialisten
erst 1938/39 durchsetzen.
Dieses Foto zeigt verschiedene katholische Jugendgruppen beim Einzug
in das Stadium Neukölln, wo sie im August 1933 ein katholisches
Jugendtreffen feierten. In der Mitte ist ein Junge mit der Fahne des
DJK, des katholischen Sportverbands, zu sehen. (DJK stand für Deutsche
Jugendkraft). Bereits 1933 waren erste Ortsvereine des DJK verboten
worden, sein Reichsführer Adalbert Probst wurde am 1. Juli 1934 von der
Gestapo verhaftet und einen Tag später erschossen. 1935 wurde der DJK im
Zuge der Gleichschaltung der Sportorganisationen schließlich verboten.
Rechts im Bild ist außerdem ein Junge zu sehen, der eine
Hakenkreuzflagge als Symbol des Deutschen Reiches trägt.