Kurzbeschreibung
SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Jürgen Stroop
(1895-1951), der SS- und Polizeiführer in Warschau, übernahm am 19.
April 1943 den Befehl über die „Großaktion“ im Warschauer Ghetto. Diese
hatte die vollständige Räumung des Ghettos und die Niederschlagung des
bewaffneten Aufstandes von jüdischen Widerstandskämpfern zum Ziel. Nach
Beendigung der „Großaktion“ am 16. Mai 1943 stellte Stroop den später
nach ihm benannten „Stroop-Bericht“ zusammen. Dieser bestand aus einem
Berichtsteil, den Meldungen von Stroop an den Höheren SS- und
Polizeiführer Ost, Friedrich Wilhelm Krüger (1894-1945), über den
Verlauf der „Großaktion“ sowie aus einem Bildteil mit Fotos. Beim
Nürnberger
Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verwendete die Anklage den
Stroop-Bericht als Beweismittel. Stroop selbst wurde am 21. März 1947
wegen der Ermordung amerikanischer Kriegsgefangener von einem
US-Militärgericht zum Tode verurteilt, aber später an Polen
ausgeliefert. Beim Prozess in Warschau (18.-23. Juli 1951), für den die
polnischen Behörden eines der seltenen Originalexemplare des
Stroop-Berichtes erhalten hatten, wurde Stroop zum Tod durch den Strang
verurteilt. Am 21. September 1951 wurde Jürgen Stroop in Warschau
hingerichtet.
Im Bild: Foto aus dem Stroop-Bericht, das einen deutschen Stoßtrupp
im Warschauer Ghetto sowie in Brand gesteckte Wohnhäuser zeigt. Die
Originalbildunterschrift lautet „Ausräucherung der Juden u.
Banditen“.