Quelle
/Staatsanwalt: Der Angeklagte hatte sich am 17. Juni an der Demonstration hier in Magdeburg als Rädelsführer beteiligt. Einigen Provokateuren war es bereits gelungen, fünf Polizisten die Karabiner wegzunehmen, und der Angeklagte setzte sich in Besitz eines dieser Karabiner. Er hat dann mit diesem Karabiner – die Waffe lud er vorher durch – durch ein Fenster der Haftanstalt den Volkspolizeiangehörigen Schneider niedergeschossen. Der Volkspolizeiangehörige Schneider wurde auf der Stelle getötet. Es ist weiter festzustellen, dass der Angeklagte während seines gesamten Aufenthalts im Stadtgebiet und während der Randalierung vor der Haftanstalt ständig Schmäh- und Drohrufe ausstieß. Als dann schließlich die sowjetischen Freunde kamen mit ihren Panzern, war der Angeklagte einer der letzten, der das Feld verließ.
/Jennrich: Ich war auch niemals gewillt, Werkzeug dieser Menschen zu werden, oder Werkzeug der Provokateure vom Westen, noch zumals von Menschen, die versuchen, den Arbeiter auszubeuten. [Schluchzt] Habe ich doch … ich kann nur das eine sagen, dass ich niemals zu einem Mörder werden wollte und ich auch niemals den Mord begangen habe, weil ich genau weiß, ich habe keinen Schuss in dem rechten Fenster abgegeben auf einem Volkspolizeiangehörigen.