Kurzbeschreibung
Im März 1949 reagierte der „Deutsche Volksrat“ auf die bevorstehende
Verabschiedung des Grundgesetzes in der Trizone, indem er den
„nationalen Notstand“ verkündete und einen dritten Volkskongress
einberief, der die Verfassung bestätigen und außerdem durch Wahlen
legitimiert sein sollte. In der SBZ und Ost-Berlin wurden für den 15.
Und 16. Mai Wahlen angesetzt, allerdings geschah dies nach dem Prinzip
der Einheitsliste: Kandidaten wurden von den einzelnen Parteien und
Massenorganisationen nominiert, und die Verteilung der Sitze unter
diesen Gruppen wurde vor der Wahl festgelegt. Das System sicherte die
Dominanz der SED: 25% der Sitze gingen an die SED; jeweils 15% an die
CDU und LDPD; 10% an den FDGB; jeweils 7,5% an die DBD und NDPD; die FDJ
und der Kulturbund erhielten jeweils 5%; und den Rest teilten sich die
anderen Parteien und Massenorganisationen. Die Wahl erfolgt auf der
Basis einer „Ja“ oder „Nein“ Stimme für die Liste. Der Stimmzettel
lautete: „Ich bin für die Einheit Deutschlands und einen gerechten
Friedensvertrag. Ich stimme darum für die nachstehende Kandidatenliste
zum Dritten Deutschen Volkskongress“. Nach dem offiziellen Wahlergebnis
stimmten 66,1% der Wahlberechtigten für die Einheitsliste, die
Richtigkeit des Ergebnisses wurde jedoch von vielen bezweifelt. Der
Dritte Deutsche Volkskongress fand schließlich am 29./30. Mai 1949 statt
und wählte den Zweiten Deutschen Volksrat, der sich am 7. Oktober 1949
als Provisorische Volkskammer der DDR konstituierte und die Verfassung
in Kraft setzte. Das Bild zeigt Einwohner in Halle/Saale – die meisten
darunter Kinder – die vor einer Kulisse aus Kriegsruinen für die Wahl
zum Volkskongress agitieren.