Quelle
Frauen! Wählt!
10 Gebote zum Frauenwahlrecht.
I.
Du sollst aus dem unerwarteten und schweren Recht, als
Bürgerin zu wählen, eine gewissenhaft erfüllte Pflicht machen.
II.
Du sollst nicht aus falscher Vornehmheit oder aus einer
engen Vorstellung von „Weiblichkeit“ glauben, daß dich die ganze
Sache nichts anginge.
III.
Du sollst nicht der guten alten Zeit nachtrauern, in
der die Frauen es „so viel leichter“ hatten, sondern du sollst dich
fest und freudig auf den Boden der Gegenwart stellen.
IV.
Du sollst dich erprobten geistigen Führern unterordnen;
auch das gleiche Wahlrecht schließt die Achtung vor Autorität nicht
aus.
V.
Du sollst die hohen Ideale von Frauenanmut und
Frauenwürde nicht töten und zu Grabe tragen, sondern sie in der
neuen Zeit neu gestalten.
VI.
Du sollst dich für eine Partei entscheiden und sie nicht
ohne Not verlassen; über ihre Schwächen sollst du hinwegsehen, wenn
du mit ihrer Grundrichtung übereinstimmst.
VII.
Du sollst mit der Politik weder dir noch andern die
Zeit stehlen, aber sie auskaufen, damit du zu einer selbständigen
Ueberzeugung kommst.
VIII.
Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen gegen die
Männer und Frauen, die zu einer anderen Partei als du selber
gehören, aber auch jede Verleumdung der eigenen Partei kräftig
abwehren.
IX.
Du sollst den Mut der Ueberzeugung, aber nicht den
Eigensinn des Fanatismus haben.
X.
Du sollst in der Politik nicht begehren deines Nächsten
Recht, Besitz oder Ehre, auch nicht deine eigene Ehre suchen,
sondern du sollst deinen Willen und deine ganze Kraft nur auf das
Wohl deines Vaterlandes richten.
Dr. Agnes von Harnack.
Quelle: Agnes von Harnack, „Zehn Gebote zum Frauenwahlrecht“, Die Woche. Moderne Illustrierte Zeitschrift, Band 21, Nr. 1, Januar 4, 1919, S. 2. Online verfügbar unter: https://dlibra.bibliotekaelblaska.pl/dlibra/publication/32315/edition/30970