Kurzbeschreibung

Die Schriftstellerin, Lehrerin und Wegbereiterin für die höhere Frauenbildung Agnes Harnack (1884-1950) wuchs in einem großbürgerlichen Berliner Haushalt auf, der ihr den Zugang zu einer formalen Schulbildung und zu einem Kreis prominenter Intellektueller ermöglichte, die regelmäßig in ihrem Elternhaus verkehrten. In ihren frühen Zwanzigern arbeitete Harnack als Lehrerin. 1908 immatrikulierte sie sich als erste Frau an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin, unmittelbar nachdem das preußische Kultusministerium verfügt hatte, dass Frauen an den Universitäten auch als reguläre Studierende und nicht mehr nur als Hörerinnen zugelassen werden durften. 1914, nur wenige Monate nach der Erhebung ihres Vaters in den Adelsstand (und dem Zeitpunkt, an dem sie das „von“ zu ihrem Namen hinzufügte), trat Agnes von Harnack dem Nationalen Frauendienst bei, der Frauen für die allgemeinen deutschen Kriegsanstrengungen einsetzte. Harnack arbeitete im Reichskriegsministerium, wo sie sich mit der Frauenrechtlerin und politischen Aktivistin Marie Elisabeth Lüders anfreundete.

Sowohl Harnack als auch Lüders traten gleich nach dem Krieg in die Deutsche Demokratische Partei (DDP) ein und nutzten die neuen politischen Möglichkeiten, die sich den Frauen ab Ende 1918 eröffneten. Während Lüders Mitglied des Reichstages wurde, veröffentlichte Harnack Werke über die Frauenbewegung und das Frauenwahlrecht. Beide waren 1926 Mitbegründerinnen des Deutschen Akademikerinnenbundes (DAB), einer Vereinigung, die sich für die Zulassung von Frauen an deutsche Universitäten einsetzte. Harnack (die 1919 geheiratet hatte, woraufhin sie den Namen Agnes von Zahn-Harnack annahm) war die erste Vorsitzende des DAB und stand von 1931 bis 1933 auch dem Bund Deutscher Frauenvereine vor.

Diese „Zehn Gebote“ für Wählerinnen erschienen in der illustrierten Wochenzeitschrift Die Woche am 4. Januar 1919, nur zwei Wochen vor den Wahlen zur Nationalversammlung. In Anbetracht der Tatsache, dass Frauen erst kurz zuvor das Wahlrecht erlangt hatten, wollte Harnack mit diesen Geboten die Frauen ermutigen, von ihrem neuen Recht Gebrauch zu machen und sie dabei anleiten. Insbesondere schien sie ein Gleichgewicht anzustreben zwischen der Aufforderung an Erstwählerinnen, sich an erfahrenen Politikern zu orientieren (Viertes Gebot, Sechstes Gebot über Parteitreue) und der Ermutigung derselben Frauen, den Mut zur eigenen Überzeugung zu haben (Siebtes Gebot, Neuntes Gebot). Als Tochter eines prominenten protestantischen Theologen schien es für Harnack selbstverständlich gewesen sein, die Zehn Gebote als Form für ihre Botschaft zu wählen.

Agnes von Harnack, „Zehn Gebote zum Frauenwahlrecht“ (1919)

Quelle

Frauen! Wählt!
10 Gebote zum Frauenwahlrecht.

I.
Du sollst aus dem unerwarteten und schweren Recht, als Bürgerin zu wählen, eine gewissenhaft erfüllte Pflicht machen.

II.
Du sollst nicht aus falscher Vornehmheit oder aus einer engen Vorstellung von „Weiblichkeit“ glauben, daß dich die ganze Sache nichts anginge.

III.
Du sollst nicht der guten alten Zeit nachtrauern, in der die Frauen es „so viel leichter“ hatten, sondern du sollst dich fest und freudig auf den Boden der Gegenwart stellen.

IV.
Du sollst dich erprobten geistigen Führern unterordnen; auch das gleiche Wahlrecht schließt die Achtung vor Autorität nicht aus.

V.
Du sollst die hohen Ideale von Frauenanmut und Frauenwürde nicht töten und zu Grabe tragen, sondern sie in der neuen Zeit neu gestalten.

VI.
Du sollst dich für eine Partei entscheiden und sie nicht ohne Not verlassen; über ihre Schwächen sollst du hinwegsehen, wenn du mit ihrer Grundrichtung übereinstimmst.

VII.
Du sollst mit der Politik weder dir noch andern die Zeit stehlen, aber sie auskaufen, damit du zu einer selbständigen Ueberzeugung kommst.

VIII.
Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen gegen die Männer und Frauen, die zu einer anderen Partei als du selber gehören, aber auch jede Verleumdung der eigenen Partei kräftig abwehren.

IX.
Du sollst den Mut der Ueberzeugung, aber nicht den Eigensinn des Fanatismus haben.

X.
Du sollst in der Politik nicht begehren deines Nächsten Recht, Besitz oder Ehre, auch nicht deine eigene Ehre suchen, sondern du sollst deinen Willen und deine ganze Kraft nur auf das Wohl deines Vaterlandes richten.

Dr. Agnes von Harnack.

Quelle: Agnes von Harnack, „Zehn Gebote zum Frauenwahlrecht“, Die Woche. Moderne Illustrierte Zeitschrift, Band 21, Nr. 1, Januar 4, 1919, S. 2. Online verfügbar unter: https://dlibra.bibliotekaelblaska.pl/dlibra/publication/32315/edition/30970