Quelle
Furchtbare Zahlen
Das kirchliche Verbot der Mischehe wird durch die Statistik so augenscheinlich verständlich gemacht und erhärtet, daß schon fast ein vermessenes Vertrauen dazu gehört, trotzdem eine Mischehe zu schließen.
Die Mischehe im Reich.
In den Jahren 1923 bis 1927 wurden im Deutschen Reich (einschließlich Saargebiet) im ganzen 291.481 Mischehen geschlossen. Von 100 heiratenden Katholiken gingen in diesem Jahrfünft durchschnittlich 18,57 eine Mischehe ein. Von den 291.481 Mischehen verzichteten 180.118, d. h. 61,79 Prozent auf die kirchliche Trauung. Das kommt praktisch einem Abfall von 180.118 Katholiken gleich. Die Leidtragenden bei der Mischehe sind aber hauptsächlich die 195.911 Kinder, die in dem genannten Zeitraum von 5 Jahren durch die Schuld des katholischen Elternteils um die Taufgnade gebracht wurden. An Trauungs- und Taufausfällen verloren wir in den 5 Jahren 376.029 Seelen, d. h. durchschnittlich 75.000 Seelen jedes Jahr.
Die Mischehe in der Diaspora.
Verhältnismäßig am meisten werden unsere Diasporagemeinden durch die Mischehe heimgesucht und gelichtet. P. Krose SJ. hat im Priesterjahrheft des Bonifatiusvereins (1929) das kirchliche Leben in der Diaspora im Gegensatz zu dem katholischen Stammland für das Jahr 1926 statistisch dargestellt. In der Diaspora schließen mehr als die Hälfte aller heiratenden Katholiken, nämlich 54,7 v. H., eine Mischehe, in katholischer Gegend dagegen nur 7,1 v. H. In der Diaspora verzichten 70,3 Prozent der Mischehen auf die kirchliche Trauung. im Hinterland 49,6 Prozent. Nur 42,6 Prozent der Mischkinder in der Diaspora werden getauft, in der katholischen Gegend immerhin noch 59,5 Prozent.
Halten sich die kirchlich geschlossenen Mischehen?
Statistische Beobachtungen in der Provinz Sachsen in den Vorkriegsjahren ergaben, daß 97 Prozent der kirchlich geschlossenen Mischehen ihre Kinder katholisch taufen lassen. Schlimmer steht es um die katholische Erziehung dieser Mischehenkinder. Der Fluch der Mischehe kommt bei sonst recht gutem Willen aller Teile doch über die Kinder. Sie gehen in den folgenden Generationen in wachsendem Maße der Kirche verloren, und zwar von der ersten Generation 25 Prozent, von der zweiten Generation 50 Prozent, von der dritten Generation 82 Prozent der Kinder der katholisch geschlossenen Mischehen. In der vierten Generation bleibt kaum ein nennenswerter katholischer Teil übrig. So wird das katholische Blut in der Mischehe verwässert. Die Scheidungsziffer der Mischehe.
Die ganze innere Unmöglichkeit der Mischehe offenbart sich in der hohen Scheidungsziffer. Auf je 1000 bestehende Ehen entfielen in Preußen im Durchschnitt der Jahre 1905 bis 1913 bei rein katholischen Ehen 0,5 Scheidungen bei rein evangelischen Ehen 1,5 Scheidungen bei gemischten Ehen 3,4 Scheidungen. Demnach droht den Mischehenleuten fast siebenmal mehr die Katastrophe der Ehescheidung als den rein katholischen Paaren. In Berlin wurden im Jahre 1928 942 katholische Ehen geschieden. Von diesen 942 gelösten Ehen waren 243 rein katholisch und 699 gemischt. Die Unnatur der Mischehe führt zur äußeren Katastrophe. Es fehlt der Mischehe die feste Grundlage, die innige Gemeinschaft. Zudem kennt der Protestant keine Unauflöslichkeit der Ehe. Läßt er sich scheiden, so bleibt der katholische Teil gebunden. Die Mischehe ist und bleibt eine Mißehe, ein Unglück für die Gatten und die Kinder. Die Kirche verurteilt die Mischehe nicht bloß in Wahrung ihrer Rechte, sondern vielmehr noch in der treuen Sorge für den Glauben und das Glück ihrer Kinder. Es wachsen mehr Heiden als Christen aus der Mischehe. Deshalb warnen vor ihr auch gläubige Protestanten. So sagt ein bekannter evangelischer Theologe: „Bewußt evangelische Christen wie überzeugte Katholiken werden kaum eine Mischehe eingehen. Starke religiöse Persönlichkeiten werden eher auf die Ehe als auf die religiöse Gemeinschaft in der Ehe verzichten. Keine Kirche, die im Besitz der ewigen Wahrheit zu sein glaubt, kann der Vermehrung der Mischehen und der Entfremdung des Nachwuchses gleichgültig zusehen. Niemand wird den Kirchen das Recht oder die Pflicht bestreiten, auf ihre Glieder einzuwirken, daß Mischehen unterbleiben.“
(Aus dem „Bonifatiusblatt“, 1931, Heft 3.)
Quelle: Wittener Volkszeitung, 13. Juni 1931, S. 10. https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/P4BVP7H65XRFQRIFMGF5YUJQVNME765U?issuepage=10