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Ab jetzt ist die Ehe für alle da
Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist passé, die Ehe für alle ist da: Von Oktober an dürfen homosexuelle Paare heiraten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Es ist noch gar nicht so lange her, da standen „Homosexuelle Handlungen“ noch als Straftat im Strafgesetzbuch. Erst 1994 wurde der Paragraf 175 ersatzlos gestrichen. Das war ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung Homosexueller.
Am Sonntag folgt nun ein weiterer Schritt, für den Schwule und Lesben jahrzehntelang gekämpft haben – allen Widerständen und Schikanen zum Trotz: Von diesem Tag an dürfen homosexuelle Paare in Deutschland heiraten. Keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr, bei der man schon am Begriff ablesen konnte, dass sie nicht gleichwertig mit der Ehe war.
Was bedeutet der Schritt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was genau ändert sich?
Beschlossen ist eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die am 1. Oktober in Kraft tritt. In Paragraf 1353 steht dann: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Es dürfen also nicht mehr nur Mann und Frau heiraten.
Wie war die Rechtslage für Schwule und Lesben bislang?
Seit 2001 konnten Homosexuelle in Deutschland nur eine Lebenspartnerschaft amtlich eintragen lassen. Unterschiede zur Ehe, etwa im Miet-, Erb- und Steuerrecht, wurden über die Jahre zwar beseitigt – oft erst auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts. Aber es blieben Benachteiligungen. Die größte war zuletzt, dass Lebenspartner nicht gemeinsam Kinder adoptieren durften.
Sind Adoptionen von Oktober an erlaubt?
Ja. Eine Änderung des Adoptionsrechts ist dafür nicht nötig. Denn dort sind die Vorgaben allgemein auf Ehepaare zugeschrieben. Sobald ein schwules oder lesbisches Paar verheiratet ist, können die Ehepartner gemeinsam ein Kind adoptieren wie heterosexuelle Paare auch – wenn sie denn die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Werden aus Lebenspartnern am 1. Oktober automatisch Ehe leute?
Nein. Die Umwandlung erfolgt nur auf Wunsch. Beide Partner müssen gemeinsam auf dem Standesamt erklären, dass sie künftig eine Ehe führen wollen.
Werden auch künftig noch Lebenspartnerschaften eingetragen?
Nein. Im Gesetz zur Öffnung der Ehe heißt es: „Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr begründet werden.“ Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben aber bestehen, wenn die Betroffenen keine Umwandlung in eine Ehe beantragen.
Um wie viele Paare geht es?
In Deutschland lebten nach dem jüngsten Mikrozensus 2015 rund 94.000 homosexuelle Paare zusammen, 43.000 von ihnen in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Laut einer Umfrage unter Standesämtern gibt es bislang mehr Anmeldungen für Umwandlungen bestehender eingetragener Lebenspartnerschaften als für neue Eheschließungen.
Gibt es praktische Probleme bei der Umstellung?
In den Eheregistern kann die gleichgeschlechtliche Ehe erst vom 1. November 2018 an richtig erfasst werden. Bis dahin gibt es dort laut Innenministerium nur die bisherigen Einträge „Ehemann“ und „Ehefrau“. Das heißt, bei schwulen und lesbischen Paaren wird vorerst jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. Gerhard Bangert vom Bundesverband der deutschen Standesbeamten spricht von einem Versäumnis im Gesetzgebungsverfahren. Den Trauungen schwuler und lesbischer Paare ab dem 1. Oktober steht dieses formale Problem aber nicht im Weg.
Warum kam das Gesetz nach jahrzehntelanger Diskussion so plötzlich?
Ende Juni rückte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) überraschend vom klaren Nein der CDU in dieser Frage ab und sprach auf einmal von einer Gewissensentscheidung. Die übrigen Fraktionen im Bundestag machten daraufhin Druck, um eine schnelle Entscheidung im Bundestag zu erreichen. Kurz darauf votierte das Parlament in offener Abstimmung mit großer Mehrheit für die Öffnung der Ehe.
Kann das Ganze noch scheitern?
Bayern prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die CSU-Landesregierung dort hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. In ihrem Auftrag sollen nun Experten die Rechtslage klären – und die möglichen Chancen für eine Klage in Karlsruhe. Ob das Gesetz vor Gericht landet, ist also noch unklar. Und selbst wenn: Heiraten können Schwule und Lesben von nun an in jedem Fall.
Quelle: „Ab jetzt ist die Ehe für alle da“, Spiegel Online, 1. Oktober 2017. Online verfügbar unter: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/ehe-fuer-alle-homosexuelle-duerfen-ab-1-oktober-heiraten-a-1170535.html.