Kurzbeschreibung

Nachdem die Bundesregierung einer Präambel zugestimmt hatte, die Deutschlands atlantische Verankerung unterstrich, wurde der Elysée-Vertrag vom Bundestag ratifiziert. Der Vertrag war nicht nur von großer symbolischer und historischer Bedeutung für die Aussöhnung der deutsch-französischen Beziehungen, sondern legte auch den Grundstein für einen weit gefächerten bilateralen Austausch auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene.

Deutsch-französische Freundschaft (1963)

Quelle

Gesetz zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 15. Juni 1963

In der Überzeugung,
—daß der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 22. Januar 1963 die Aussöhnung und Freundschaft zwischen dem deutschen und dem französischen Volk vertiefen und ausgestalten wird;

mit der Feststellung,
—daß durch diesen Vertag die Rechte und Pflichten aus den von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen multilateralen Verträgen unberührt bleiben;

mit dem Willen,
—durch die Anwendung des Vertrages die großen Ziele zu fördern, die die Bundesrepublik Deutschland in Gemeinschaft mit den anderen ihr verbündeten Staaten seit Jahren anstrebt und die ihre Politik bestimmen,

nämlich
die Erhaltung und Festigung des Zusammenschlusses der freien Völker, insbesondere einer engen Partnerschaft zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika,
die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts für das deutsche Volk und die Wiederherstellung der deutschen Einheit,
die gemeinsame Verteidigung im Rahmen des nordatlantischen Bündnisses und die Integrierung der Streitkräfte der in diesem Bündnis zusammengeschlossenen Staaten,
die Einigung Europas auf dem durch die Schaffung der europäischen Gemeinschaften begonnenen Wege unter Einbeziehung Großbritanniens und anderer zum Beitritt gewillter Staaten und die weitere Stärkung dieser Gemeinschaften,
den Abbau der Handelsschranken durch Verhandlungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie anderen Staaten im Rahmen des „Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens“;

in dem Bewußtsein,
—daß eine deutsch-französische Zusammenarbeit, die sich von diesen Zielen leiten läßt, allen Völkern Nutzen bringen, dem Frieden in der Welt dienen und dadurch zugleich dem deutschen und dem französischen Volke zum Wohl gereichen wird,

hat der Bundestag das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Der in Paris am 22. Januar 1963 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland und des Präsidenten der Französischen Republik sowie dem gleichzeitig unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit wird zugestimmt. Die Gemeinsame Erklärung und der Vertrag werden nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Artikel 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Gemeinsame Erklärung und der Vertrag nach Nummer 5 seiner Schlußbestimmungen in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Bonn, den 15. Juni 1963

Der Bundespräsident
Lübke

Der Bundeskanzler
Adenauer

Der Bundesminister des Auswärtigen
Dr. Schröder

Gemeinsame Erklärung

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Konrad Adenauer, und der Präsident der Französischen Republik, General de Gaulle, haben sich

—zum Abschluß der Konferenz vom 21. und 22. Januar 1963 in Paris, an der auf deutscher Seite der Bundesminister des Auswärtigen, der Bundesminister der Verteidigung und der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen; auf französischer Seite der Premierminister, der Außenminister, der Armeeminister und der Erziehungsminister teilgenommen haben,
—in der Überzeugung, daß die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine Jahrhunderte alte Rivalität beendet, ein geschichtliches Ereignis darstellt, daß das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neu gestaltet,
—in dem Bewußtsein, daß eine enge Solidarität die beiden Völker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet,
—angesichts der Tatsache, daß insbesondere die Jugend sich dieser Solidarität bewußt geworden ist, und daß ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der deutsch-französischen Freundschaft zukommt,
—in der Erkenntnis, daß die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerläßlichen Schritt auf dem Wege zu dem vereinigten Europa bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist,

mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in dem heute unterzeichneten Vertrag niedergelegt sind, einverstanden erklärt.

Geschehen zu Paris am 22. Januar 1963 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache.

Der Bundeskanzler
der Bundesrepublik Deutschland:
Adenauer

Der Präsident
der Französischen Republik:
C. de Gaulle

[]

Quelle: „Gesetz zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 15. Juni 1963“, Bundesgesetzblatt, 1963, II, S. 705–06. Online verfügbar unter http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl263s0705.pdf

Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag – von Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle am 22. Januar 1963 in Paris unterzeichnet.

Quelle: Bundesrepublik Deutschland – Fotodienst 3 – 1987/ Nr. 2334. IN-Press/Bundesbildstelle Bonn. German Information Center.

Freundlicherweise zur Verfügung gestellt vom German Information Center

Deutsch-französische Freundschaft (1963), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/zwei-deutsche-staaten-1961-1989/ghdi:document-864> [04.11.2024].