Kurzbeschreibung

Dieses Dokument zeigt Friedrich Wilhelms Psychologie und Staatskunst mit ungeschminkter Offenheit. Seine tiefe Religiosität ist offensichtlich, aber wie sein kalvinistischer Glaube sich vom Luthertum unterschied, ist weniger leicht festzustellen. Obwohl er gelegentlich eine patrimoniale Sprache verwendet, wenn er über seine Herrschaft spricht (z. B. „das Haus Brandenburg“), liegt die Betonung häufiger auf dem „absolutistisch“ militärisch-bürokratischen Staat, den er mit aller Kraft zu errichten suchte. Er schreibt mit machiavellistischem Realismus über innere und äußere Rivalen um die Macht in und über Brandenburg-Preußen, über seine territorialen Ambitionen und über die militärischen und wirtschaftlichen Ressourcen, die ihm und seinem Nachfolger zur Verfügung stehen.

Politisches Testament Friedrich Wilhelms („des Großen Kurfürsten“) (19. Mai 1667)

Quelle

Die Vatterliche liebe So Ich als ein Vatter kegen seinen Sohn, vndt zukunftigen Successoren trage, hatt mich verursacht, Ihme einige auß langer erfahrenheitt nutzliche vnterrichtungen zu hinterlassen, vndt also dieses kurtzlichen in die feder zu fassen, in betrachtung, das es Ihme nottig, vndt dienlich zu wissen ist, wie Er Seine gantze Regirung fuhren, wie Er darin zuforders gegen Gott, Seines gleichen, wie auch gegen Seine, Ihme von Gott vntergebene, vndt anuertrautte vnterthanen, in kirchen vndt weltlichen Regimendt, Sich zu verhalten, was fur Rähtte Er gebrauchen, wie Er im Rahtte Votiren lassen solle, auch wan vndt wie Er das conclusum nehmen solle, Mitt welchen Er in Allia[n]ce sey, vndt mitt wehme Er solche noch zu machen habe, vndt wie der Cammerstadt verbessert werden kan, was an conservation der vestungen gelegen, benennungen der vestungen so ahn itzo sein, vndt was fur Ortter bequemlich zu versicherung vndt communication der Landen angelegt werden konnen, was fur garnisonen, in fridens vndt krigszeitten darin nottig, darnehbenst die vnterhaltung der Magasinen, vndt dessen vermehrung: So trage Ich gantz keinen zweiffell das in diessem aufsatz gnugsahm begriffen sein wirdt, wie der gantze Staadt gefuhret werden muß, hoffe auch das mein Sohn solches gebuhrendt beobachten werde, wodurch Er dan diesses erlangen wirdt, das Ihme Seine Regirung nicht schwer sonderen gantz leicht fur kommen, auch solches von seinen dieneren nicht zu lernen haben wirdt, sondern selbst die wissenschaft haben kan, Deßwegen Ich auch so viell mir muglich gewessen, kurtzlich solches hirin verfasset, auf das es mein Sohn mitt viellen vndt langen lessen nicht verdrißlichen fallen moge.

Nun ist vndt bestehet zuforders die rechte tugendt eines rechtschaffenen Regenten darin, das Er Gott der In erschaffen, vndt zu einem herrn vndt Regenten so vieller Lande vndt leutte gesetzet, recht von hertzen furchte, liebe, vndt fur augen habe, Sein allein Seligmachendes wohrdt, die wahre Richtschnur Seiner gantzen Regirung vndt lebens sein lasse, dieweill darein die rechte Gott wollgefellige Regirungskunst, vndt hochste politica begriffen ist, hienehbenst Gott taglich morgendts mittags vndt abendts, mitt einem inbrunstigen gebette fleissig anruffe, zuforders vmb weisheitt vndt verstandt, auch vmb gnedigen beistandt solche schwere Regirungs last, zu Seines hohen Nahmens Ehre, Anuertrautten Landen vndt Leutten zum besten, also zu dirigiren, damitt Ihr solches gegen Gott, hir zeittlich vndt dortt Ewig verantwortten moget, hirnehbenst erinnert Euch auch stetz der vielfeltigen hohen wolthatten Gottes so Er Euch fur anderen erwissen, das er Euch zum fursten vber so viell Landt vnd Leutte, auß lautter gnadt gesetzet, deßwegen Ihr Ihn taglich mitt fleissigen gebett, hochlich vrsache zu dancken habt, Euch auch befleissiget, Ewer gantzes Leben, vndt Regirung, zu Seinem dienste anzuwenden, betrachtet auch oftmals vndt alzeitt, das Ihr nichts das aller geringste begehet, oder thutt, dauon Ihr dem hochsten ins kunftige werdet rechenschaft geben mussen, Ja auch von dem allergeringsten. Diesse Christliche betrachtung nun der zukunftigen rechenschaft, welche Gott von Regenten mehr den von andere erfordert, vndt das auff Sie aller vnterthanen augen gerichtet sey, vndt deren exempell folgen, wirdt verursachen Damitt Ihr Euch, in Euren gantzen leben befleissigen werdet, nicht wissendtlich gegen Gott zu sundigen, sonderen alzeitt Euch des gutten, so viell die Menschliche Schwacheitt zulest, zu befleissigen, wan Ihr diesses woll beobachtet, So wirdt der nutz darauß entstehen, das die furcht des herrn, von tage zu tage, iemehr vndt mehr in Euch wackssen vndt zunehmen wirdt, So wirdt Euch auch alßdan alles zeittliche So Ihr von Gott begeren vndt bitten werdet, vndt Euch nur Sellig ist, von Ihm reichlich zufallen, vndt Euch gegeben werden, befleissiget Euch auch eines rechten messigen vndt nuchteren lebens, gehet damitt Eweren vnterthanen vndt dieneren, mitt gutten exemppell fur. []

Gegen die Armen seidt freigebig es ist auch Christi befell, dadurch Samlet Ihr Euch einen vnuergencklichen Schatz im himmell, welchen keine motten oder Rust fressen, oder diebe nach graben werden.

Was nun die Religion, vndt der kirchen bau in Euren Landen betrift, vndt welcher gestaldt Ihr solchen bestmugligst zu fuhren habt, So ist furnehmlich dahin zu sehen, vndt zu trachten, auf das die Reformirte Religion, welche auff das wahre wortt Gottes, vndt auff die Simbola der Apostellen allein gegrundet, vndt ohne Menschen zusatz ist, In allen Eweren Landen moge vortgepflantzet werden, doch solcher gestaldt, das es nicht mitt zwangsmittelen, oder entziehung der Lutterischen kirchen, vndt abgang deren Rentten oder inkunften gesche[he], sonderen auß Eweren eigenen mittellen, solchen bau der Reformirten kirchen in Eweren Landen befordert, [] Zu beforderung nun diesses wercks, habt Ihr furnehmlich dahin zu sehen, das wan Solche Subiecta von der Revormirten Religion In Eweren Landen Sich befinden, So da qualificirt vndt geschickt, fur andere zu denen bedinungen vndt officien, zu hoffe vndt im Lande annehmet vndt bestellet, Ja da auch in der Chur Brandenburg keine verhanden, auß der frembde annehmet, vndt den Lutterischen furziehet. Der Reformirten kinderen gebet die ordinar beneficia vndt Stipendia, damitt Sie etwas lernen vndt Euch desto besser dienen konnen, hirnehbenst auch zu Predigers in Stetten vndt auffem lande Vociret, welche nicht zancksuchtig, vndt Euere Religion nicht verketzeren oder verdammen, sonderen fridliche leutte sein, So da den kirchen friden zu beforderen suchen, vndt meinen edicten nach zu leben Sich reversiren, gleichfals die Schullen vndt Academien im Lande, mitt solchen preceptoren vndt Professores besetzet, So da moderat, vndt nicht zancksuchtig sein, die solches nicht thun wolten, selbige das landt zu reumen befelliget.

Der vnterschidlichen Religionen, Sein Ihn allen Eweren Landen drey, Als die Reformirte, Lutterische, vndt die RomischCattollische. In der Chur Brandenburg, Preussen, Magdeburg, Pommeren, Halberstadt, Minden, Grafschaft Marck vndt Rauensperg, sein die meisten Lutterisch, vndt die wenigsten der Reformirten Religion zugethan, vndt ist Gott lob die Chur Brandenburg vndt Pommeren von Pabstlichen groben greulen vndt Abgötterey gentzlich befreihet, ausser was die Lutterischen in Ihren kirchen auß dem Pabstumb ahn Ceremonien behalten haben, welches da es mitt gutter manir abgeschaft werden könte, Ihr Euch billig bemuhen sollet, Es muß auch fleissige acht gegeben werden, damitt Sich die Romische Cattollische nicht wider heimblich einschleichen, beforab weillen deren in der Chur Brandenburg vndt Pommeren keine verhanden sein, vndt den wenigen, so auffem Lande wohnen, das exercitium weder offendtlich oder heimlich zu verstatten ist, wie dan auch Ihnen sider das die Reformation alhier in obgenantten beiden Landen, niehmals ist verstattet worden, Außer wan kayserliche oder konigliche gesantten zu Berlin gewessen, dabey Ich wunsche das es der hochste biß ahn den Jungsten tag bestendig verbleiben lassen wolle, auf das solche abgotterey vndt greuell von den nachkommen niehmals mögen gesehen werden. In Preussen haben die Romischen Cattollischen, das offendtliche exerticium, wie auch kirchen und Capellen, dabey muß man Sie lassen, vndt ist Ihnen ein mehres nicht einzureumen, oder zu verstatten, Als was Ihnen die pacta gunnen. In den Landen welche fur Pommeren zum equivalents gegeben worden, Sein viell Romisch-Cattollische, vndt haben Ihr offendtliches exerticium, iedoch wirdt es Ihnen nicht weitter verstattet, Als wie Sie es Anno 1624 gehabt, vndt gebraucht haben, dabey muß man Sie schutzen, ein mehres aber ist Ihnen keines weges inzureumen. Was nun die Romische Cattollische in den Cleuischen vndt angehorigen Landen betrift, da Sein die Reversallen, welche Ihnen von Churfurst Johan Sigis[m] undt vndt Georg Wilhelm gegeben worden sein, auch hernachmals den Stenden von mir sein confirmiret worden, Selbige Reversallen habt Ihr in hoher acht zuhalten, den in kraft derselben, die Stende Meinen herrn vatteren vndt mich fur Ihren erbherrn erkandt vndt angenommen haben, derhalben sein die Stende gegen menniglich dabey zu schutzen, vndt keines weges zu verstatten, das selbige Reversallen, irgens worinnen gekrencket werden mogen, es wirdt auch zu Eweren besseren vnterricht dienen, das Ihr selbige leset, oder Euch furlessen lasset, die wortte so die Romisch Cattollischen angehen, beruhen darein, das Ihre Religion in allen zu behorigen Landen zuzulassen seien, darin ist keine conivens, sonderen eine freie zuzulassung Ihres abergleubischen glaubens bewilliget, []

Die Vniuersitetten so in Eweren Landen verhanden, selbige wollet Ihr Euch zum hochsten befollen sein lassen, vndt muß dahin fur allen dingen gesehen werden, das furnehme gelertte leutte zu professoren angenommen, vndt besteldt werden, []

Ihr habt aber die Professores dahin zu halten, das Sie in Ihrem Ambt fleissig sein, vndt die Jugendt treulich vnterrichten, vndt von bossen abhalten.

Ewere von Gott vntergebene vnterthanen musset Ihr ohne ansehung der Religion als ein rechter landes Vatter lieben. Ihren nutzen und bestes, in billigen dingen alzeitt gerne zu beforderen suchen, die commercia vberall in aufnehmen bringen, vndt auff mehrer peuplirung insonderheitt der Chur Brandenburg gedencken, die von Prelatten, herrn vndt Adell lasset ofters fur Euch kommen vndt redet mitt Ihnen, erzeigt Euch auch gegen einen ieden gnedig vndt belebt, wie dan solches einen grossen herrn wollanstehet, auch Ihme zu sonderbahren ruhm bey menniglich gereichen thut, es wirdt auch dadurch, die liebe vndt affection der vnterthanen, iemehr vndt mehr gegen Euch erwecken, Jedoch muß in allem eine solche moderation gebraucht werden, damitt Ihr Eweren Standt nicht verkleinert vndt den Respeckt behaltet, gegen Eweres gleichen aber, habt Ihr was die precidents vndt Rang betrift, das aller geringste nicht nachzugeben, vndt von dem was Euch zukummen thut, nichts zu vergeben, Sonderen vber die Churfurstliche praeeminents feste zu halten, den durch gar zu grosse hofligkeitt vndt belebtigkeitt kan ofters auch einer Sein habendes Recht verliehren, wie dan solcher exempell gnugsamb verhanden sein.

Die liebe Justicie lasset Euch in allen Eweren Landen hochlichen befollen sein, vndt sehet dahin, Damitt so woll den Armen als Reichen ohne ansehung der persohn, recht verschaffet werde, vndt das die processen beschleuniget, vndt nicht aufgehalten werden mogen, den das befestiget die Stülle der Regentten. Vndt weill Ihr wegen Ewerer anderen Regirungsgeschefte, die Justits Sachen selten horen konnet, so gebet fleissig acht auf die Rähte, so dazu bestellet sein, vndt wan Ihr erfahret, das Sie Sich corrumpiren lassen, vndt mitt der Justits nicht recht umbgangen seindt, So straffet dieselbige dergestaldt, das Sich alle andere dauor zu spiegelen haben, wurde aber einer auß boßheitt vber die Rähtte klagen, so ist derselbe auch billig zustraffen, damitt der Justits Ihr gebuhrender respect verbleibe, vor allen dingen huttet Euch, das Ihr in Justits Sachen keinen bescheidt ertheilet, es sey dan des kegentheill zuforderst mitt seiner verantworttung vernommen.

Was nun fur Rähtte vndt Diener Ihr ins kunftige zu gebrauchen habt vndt wie Selbige qualificirt sein sollen, weil eines herrn Reputation daran henget, was Er vor Rhate erwellet, So habt Ihr Euch in solcher wahll woll vorzusehen, vndt nicht zu vbereillen, vndt weiß Ich Euch deren keine besser zu benennen vndt fur zu schlagen, Als solche, welche der Jetro dem Mosse beschreibt, nemlich das es solche leutte sein sollen, so solche qualitet haben, das Sie zuforders Gott furchten, vndt dem geitze von hertzen feindt, vber dehm verschwigen, eines erbahren lebens, aufrichtig gemuhtes, etwa Staadts kundig vndt Der Reformirten Religion sein, Nach solchen sehet Euch in vndt ausser Landes mitt hochstem fleisse vmb. Wan Ihr solche darzu erwehlet vndt annehmen werdet, So wirdt es Euch woll gehen, Gottes Segen in der Regirung verspuhren, auch wirdt Euch die last alßdan nicht so schwer zu tragen ankommen. Ihr musset aber auch dieselbige also vnterhalten vndt recompensiren, das Sie Euch zu Ehren leben konnen, vndt nicht vrsache haben mogen, auff andere Mittell zu gedencken, vndt Sich corrumpiren lassen, damitt Sie also blohs vndt allein von Euch dependiren, vndt sonst auff niemandts in der weldt Ihr absehen haben, Nur huttet Euch, das Ihr einen diener alleine nicht zu groß machet, vndt Ihme alle autoritet alleine lasset, Sonderen allen so Euch redlich dienen gleiches vertrauen zutraget, vndt gleich gebrauchet, vndt keine favoritten ahn Euerem hoffe haltet, den solche leutte entziehen den herrn Ihre Ehre, die Ihnen alleine gebuhret, bringen Ihn in verachtung, steigen entlich auch dem herrn selbsten vber das haubt, Ich hoffe nicht das Ihr deren leutte vmb Euch dulden oder leiden werdet, den es Euch nur verachtung, kleinerung, schaden vndt grosses nachteill verursachen wirdt. Da aber vber alles verhoffen Ihr ohne dergleichen leutte nicht leben oder sein konttet, So haltet derselben lieber vielle, vndt lasset Ihnen keine grosse autoritet, [] Verstattet Eueren Dieneren auch nicht das Sie factiones, vndt Ihnen einigen anhang machen, Alle Ewere Rathe vndt bedientte haltet dahin, Das Sie alleine von Euch dependiren vndt von keinen anderen, So werdet Ihr woll vndt glucklich in Euerer Regirung fahren. []

Ihm Rahdt horet fleissig zu, Notiret alle der Rähtte bedencken woll vndt lasset danehben fleissig protocoll halten, Concludiret in gegenwahrt der Rahtte In wichtigen dingen, vndt da verschwiegenheitt von notten, nichts, sonderen nehmet solches zu bedencken anheimb, lasset nachmals einen oder den anderen geheimen Rahdt, vndt einen Secretarium zu Euch kommen, vberleget nochmals alle Votta, So da geführet worden sein, vndt resolviret darauff, vndt seidt gleich den Bienen, die den besten Saft auß den Blumen saugen, ist es eine schwere sache, So bittet Gott das Er Euch in Eweren hertzen wolle eingeben, was Ihr zu thun oder zu lassen habet, damitt es zu forders zu seines nahmens ehre, Landen, Leutten vndt vnterthanen, wie auch zu Euerem vndt Eures hausses besten vndt aufnehmen gereichen moge, vndt alß dan mitt einer prompten execution volfuhret das werck welches Ihr furhabet, So wirdt es glucklich vndt woll ablauffen. Lasset alle Brieffe so mitt den Posten oder sonsten kommen, Euch selbsten zu bringen, erofnet vndt durchlesset dieselbigen, vndt theilet hernach die arbeitt vnter den Rahtten auß, oder lasset dieselbige außtheillung durch einen anderen thun, Wann Ihr die Rähtte Vottiren lasset, So werdet Ihr dahin sehen, das Ihr von vntten, vndt nicht von oben ab den anfang machet, die vrsache ist diesse, Das wegen der grossen Autoritet der Alten Rähtte die Jungen Ihre meinung vndt gedancken nicht erofnen oder frey sagen durffen, weill Sie ofters von den Alten Rahtten durch die hechell gezogen, vndt vbers maull gefahren werden.

Dieweill auch der hochste daß hauß Brandenburg fur andere hausser im Romischen Reich mitt viellen vndt statlichen Landen so reichlich gesegnet, vndt dahero viell feinde hatt, So solchen Segen dem Hausse hertzlich mißgönnen, vndt da Sie vber kurtz oder lang, einige gelegenheitt erlangen, oder fehig werden kontten, Ihr bosses furnehmen zu vergeringerung des hausses ins werck zu richten, vndt selbiges ausser aller consideration zu bringen, nicht vnterlassen wurden, So ist dahin alzeitt zu sehen, das mitt Allen Chur, Fursten vndt Stende des Reichs, so viell nur immer muglich, Ihr in gutter vertraulichkeitt, freundtschaft vndt correspondens lebet, vndt Ihnen keine vrsache zu einigen widerwillen gebet, vndt gutter fride vnterhalten werde, vndt weill Gott vnser Hauß mit viellen Landen reichlich gesegnet, So habt Ihr auff deren conservation alleine zu gedencken, vndt huttet Euch das Ihr durch appetirung mehrer Lande, nicht grossen neidt vndt feindtschaft auff Euch ladet, vndt dadurch auch was Ihr schon habet in gefahr setzet, Jedoch das Ihr Euch keines weges von Eweren Landen, grenssen, oder woll hergebrachten gerechtigkeitten etwas entziehen oder nehmen lassen sollet, Da auch deßwegen einiger Streitt entstehen mochte, kan zuforders in der gütte solches beizulegen gesucht werden. Wan aber gegen alles verhoffen solche gutliche vergleichung nichts verfangen wolte, So muß man Sich best mugligst dabey zu manuteniren angelegen sein lassen. Wan auch zwischen zwe anderen krieg entstehen solte, So suchet durch Ewere interposition den streidt beizulegen, aber stehet alzeitt in gutter postur, damitt Ihr nachdruck habet, Solches habe Ich alzeitt gethan, vndt durch Gottes gnade viell vnglucks damitt abgewandt, wan aber notwendig krig sein muß, so lasset in Ewere Landen gutte ordre halten, vndt gebet nicht zu das Ewere vnterthanen vnterdruckt vndt vergewaltiget werden, den durch Ihre mittell musset Ihrs außfuhren.

Gutte Alliancen hab[t] Ihr so woll in als ausser dem Romischen Reich zu machen, den dieses kan von keinem vbell genommen werden, auch ist solches kraft des Munsterischen vndt Osnabruckischen fridens, einen Reichsstandt zugelassen worden. Dieienigen Alliancen So Ich mitt außwendigen getroffen, mussen fur außgang der Jahre wider erneuet werden, Jedoch vndt furnehmlich mitt denen, welche keine pretension auff Ewere Landen haben, auch welche nahe angrensendt, Mitt den kayser als oberhaubt, vndt wegen der Schlesie nahen, angrensenden Landen, kündt Ihr sehr woll in gutter Alliance stehen, iedoch aber solcher gestalt, das Ihr furnehmlich auff des Reichs, der Evangelischen vndt Ewerer wolfahrt fleissige acht habet, vndt Darin dem kayser nichts einreummet, so dawider vndt zu des Reichs vndt der Evangelischen vntergang vndt benehmung Der Teutschen freiheitt gereichen mochte, folget hirin Ewerer vorfahren Rumlichen exempell, deren consilia zu des Reichs bestem noch heuttiges tages von freundt vndt feinden gelobet worden sein, auch fur die zutregligsten fur das Reich sein gehalten: Solte auch der kayser von der Chron Schweden wegen des Polnischen vndt Denischen kriegs, gegen den Claren buchstaben des Oliuischen fridens, oder sonsten vnbilliger weisse angegriffen werden, So hab[t] Ihr billig getreulich zu assistiren vndt musset Ihr nicht dabey stille sitzen, Sonderen Die wapffen alsouort ergreiffen, vndt Euch in gutter verfassung stellen, vndt alßdan gutte conditiones fur Euch vndt Eweren Staadt machen, Den das ist einmahll gar gewiß, wan Ihr darzu stille sitzen wurdet, vndt gedencken, Das feuer seie noch ferne von Eweren grensen: Ewere Lande Das theaterum sein wurden, Darauff man die tragedi Spillen. Ich geschweige der viellen marchen vndt remarschen, welche die Lande gentzlichen ruiniren, vndt treffen wurde, auch entlichen wan das Landt verdorben, die vestungen, Ja entlich gahr Ewerer Lande vndt Leutte dadurch verlustig werden möchtet, Mitt dem konige in Pollen vndt der Republick, als den negsten Nachbahren, erstlich wegen der Chur Brandenburg, vndt Dan auch wegen Preussen, haltet alzeitt gutte Nachbarschaft, vndt suchet der Republick gutte affection zuerhalten, Spahret auch hirahn keine kosten, den wan Ihr der Republick freundtschaft versicher[t] seidt, So wirdt die nuhmer erhaltene Souverenittet in Preussen Euch desto sicherer sein, vndt Ihr werdet selbige mitt besserer ruhe genissen konnen. In was vnertraglichen zustande Ich vndt meine vorfahren bey der Chron Pollen hiebefohr, wehrendem Vasallagio gewessen, vndt wie alles mitt gelde alda aufgewogen werden mussen, solches kan nicht alles beschriben werden, Das Archiwum vndt die Rechnungen werden etwas dauon zeugen. Nachdem nun der hochste Gott, wouor Ihm ewig gedanckt sey, Mir die grosse gnade erwiesen, das Ich nach so beschwerlichen vndt kostbahren kriege die Souverainitet erstritten vndt erhalten, So nehmet solche als ein teueres kleinott Eweres hauses in gute acht, dan auff einer seitten wirdt von den Pollen, auff der anderen seitten von den Preussen selbst sehr darnach getrachtet werden, wie es wider zu vorigem Stande kommen moge, wofur Euch Gott behutten wolle. []

Der frembden Chrohnen habt Ihr Euch solchergestaldt zu gebrauchen, Das wan etwa, welches Ich nicht hoffen will, der kayser, Spanien, vndt das hauß Ostereich zu weitt gehen solten, den getroffenen fridenschlus zu Munster vndt Osnabruck vmbstossen, oder einige neurung in geist vndt weldtlichen sachen im Reich, So gegen die Teutsche freiheitt, vndt zu vntertruckung derselben vralten gebreuchen vndt verfassungen lieffen, beginnen oder anfangen mochten, Selbige Ihnen entgegen zu setzen, deßgleichen auch daferne Schweden oder Franckreich zu weitt gehen wolten, habt Ihr Euch ahn den kayser vndt dem hausse Ostereich zuhalten, Damitt Ihr schwischen Ihnen allezeitt die rechte Balance halten moget, den durch solche weisse manuteniren Sich die Italienischen Fursten, welche wan Sie sehen, das einer oder der ander zunimbt, groß vndt mechtig wirdt, vndt die eine partie Der anderen vberlegen ist, Sich ahn die schwechste halten, vndt also Den anderen entgegen setzen.

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Mitt anderen mehren Alliancien zu machen, wirdt die coniunctur der zeitt solches schon ahn die handt geben, vndt muß man Sich alzeitt darnach reguliren, vndt richten, vndt dan daßienige thun, was Seinem Staadt nutzlich vndt ersprislich sein kan: Alliancen seindt zwahr gutt, aber eigene krefte noch besser, darauff kan man Sich sicherer verlassen, vndt ist ein herr in keiner consideration, wan er selber nicht mittell vndt volck hatt, den das hatt mich, von der zeitt das Ichs also gehalten, Gott sey gedanck[t] considerabell gemacht, vndt beklage alleze[i]tt das Ich im anfange meiner Regirung, zu meinem hochsten nachtheill mich dauon ableitten lassen, vndt wider meinen willen, anderer Rahdt gefolget.

Nachdem auch das ErtzStift Magdenburg nach absterben des itzigen Administratoren ahn das Churhauß Brandenburg verfellet, So soll dasselbe nicht allein, sonderen auch alle andere Landen niehmallen von den Chur Landen getrennet werden, weder durch theillung oder wie es sonsten nahmen haben moge, zu keinen zeitten von der Chur Separiren lassen, ausser was Ich in meinem testament wegen Halberstadt auß sonderbahrer consideration wolwissendtlich verordnet habe, vndt wegen Lauenburg vndt Buttauw meinem Jungsten Sohne Ludtwichen noch disponiren mochte, den von anderen Chur Landen, Furstenthummeren wie auch Grafschaften, ist Euch keines weges zu rahtten, das geringste Euren Bruder oder Bruderen, wen deren Gott noch mehr geben wurde, mehr zu geben, den durch zertheillung der Lande, fellet die macht vndt der Respect des hausses. Ich geschweige auch der grossen vnkosten, so zu der Regirung der Churfurstlichen Dingnitet erfodert wirdt, welcher alß dan nicht mehr wie es der Respect erfodert gefuhrt werden kan, dadurch wurde auch der Respect, so man gegen dem hausse Brandenburg itzo hatt, gantz fallen, wie man dan solche exempell ahn dem hausse Sackssen vndt Anhaldt, wie auch anderen mehr hatt, Mitt gelde vndt beneficien in Geistlichen Stifteren, welche Ihr zu vergeben habet, deßgleichen Stathaltereyen, wan Ihr nottig ermesset Stathalters zu setzen, mitt den Meisterthumb vndt Commendereien, damitt kont Ihr Ewere Bruder, weillen Sie Euch neher als andere, fur andere beneficiren vndt versehen, damitt Sie desto besser Ihren Furstlichen Standt fuhren, vndt dem hausse Brandenburg zu keiner verkleinerung leben mogen, Hirnehbenst ermahne Ich Euch errenstlich, auch gantz vatterlich, Euch vnter einander recht Brüderlich zu lieben, in gutter recht Bruderlicher einigkeitt vndt vertrauen Allzeitt zu leben, So zweiffelle Ich auch nicht, es werden Ewere Brühder, Euch allen gebuhrenden Respect, welchen Sie Euch als dem haubt des hausses schuldig zu erweissen nicht vnterlassen. []

Was nun die vestungen in Eweren Landen betrift, Darahn beruhet nicht allein die wolfahrt Ewerer Lande, sonderen auch Eweres gantzen Staadts, befelle Euch derhalben dieselbige zum hochsten verwahret, verbessert, vndt bauet selbige, versehet Sie auch mitt aller notturft, aufs beste Ihr konnet, es mach auch kosten was es wolle, vndt da Ich es nicht erleben mochte, das die Neue von mir angelegte ortter vndt vestungen bey meinem leben außgebaudt wurden, So seidt mitt fleis dahin bedacht, Selbige folgens zur volkommenen perfection zu bringen. Ich hab selbige keines weges zu meiner lust, sonderen vielmehr zu meiner, vndt ins kunftige zu Ewerer vndt Ewerer Lande vndt vnterthanen besten, vndt versicherung angelegt, vndt gebaudt, Bitte auch Gott von hertzen, das Er Euch eine langwirige bestendige vndt fridtfertige Regirung verleihen vndt geben wolle, den der fride ernehret, Der krieg aber verzehret. Ihr musset auch deßwegen, den hochsten fleissig anruffen vndt Bitten, Da Ihr dan in gutter ruhe vndt friden, Destobesser gelegenheitt vndt zeitt haben werdet, Solche gebaude außzufuhren vndt allerhandt vorrahdt ahn gewehr, Pulffer, Luntten, Bley, Stucke, Salpeter, Schweffell, Schantzzeug, vndt allerhandt materialien, wie auch Proviandt beyzuschaffen, Diesses wirdt auch mir vndt Euch zu mehren ruhm vndt Ehren gereichen, Mir Das Ihr das ienige So Ich angefangen volfuhret, vndt meinen Concepten nachgefolget seidt, Euch aber das Ihr in allen meinen fußtappen nachgefolget, auch meinen vatterlichen Erinnerungen nachkommen seidt, den diesses gewis zu Ewerer vndt Ewerer Lande Sicherheitt gereichen thutt. []

Es mussen auch noch mehr proviandt vndt Chorren Hausser gebaudt werden, den vohradts zu viell wirdt Euch nicht schedlich sein, vndt kan man dessen niehmals gnugsam haben, Den vorrahdt Der Magasinen vndt den bestandt Derselben lasset Euch alle Monadt oder quartall von denen Darzu verordnetten bedientten fleissig einschicken, darauß Ihr dan werdet ersehen konnen, was wurcklich verhanden, was ingenommen, außgegeben, vndt im rest gefuhret wird. Alle Jahr aber muß richtige Rechnung abgelegt, vndt den vnterweillen ehe es Sich die proviandt verwalters versehen, hingeschickt vndt zugesehen werden, ob auch alles verhanden ist: Ihr musset auch nicht verstatten, das die Gouverneurs oder Commendanten, Ihres gefallens ohne Eweren vorbewust darauß etwas entlehnen. []

In der Chur Brandenburg sein getreue vnterthanen welche willig vndt gerne Euch vnter Die Armen greiffen werden, Ihr künnet Euch auch auff Ihre treue gewiß verlassen. Was nun Das Hertzogtumb Preussen angehen thutt, So ist solches ein so furnehmes Hertzogtumb das deren keines im Romischen Reich von macht vndt stercke ist, vndt Dahero gleich als ein kostbahres kleinodt zu schetzen vndt in gutter acht zu nehmen stehet, vndt ist furnehmlich Darhin zu sehen, Damitt der anitzo zerfallene Cammer Staadt wider zurecht gebracht werden moge, werender meiner Regirung ist es wegen der continuirlichen kriege, vndt gantz verderblichen zeitten, eine wahre unmugligkeitt gewessen, Den anfang hab Ich gleichwoll gemacht, werde auch wan mir Gott Das leben fristen wirdt, ferner fortfahren, vndt solches kan damitt geschehen, das die verpfendete stucke wider gelosset vndt beybracht werden mogen, vndt dan das keine Bauren oder wuste huffen weck geschenckt, dieweill Ewer reichtumb in Preussen in beibehaltung Der viellen huffen vornehmlich bestehet, Derohalben wollet Ihr solche nicht vergeben, den wan man Die Hennen oder hunner vergibet, So werden Sie schwerlich Eier legen. Zur Cammer Direction brauchet wenig leutte, Den das Spruchwortt gewiß ist, Jemehr Diener Jemehr diebe, Ich geschweige auch Des grossen vnterhalts, So darauff gehet, vndt das dadurch die Cammer sehr beschwerdt wirdt:

Ich muß gerne gestehen, Das itzo sehr viel diener im dienste sein, aber es seindt auch alte abgelebtte leutte, welchen man billig das brohdt zeitt Ihres Lebens geben muß, geschigt solches doch woll ahn alten Pferden vndt hunden, Ich will geschweigen, das man solches ahn alte Diener nicht thun solte, Diesses Segenet Gott wider reichlich, theils aber nur vnnottige diener konnen woll erlassen werden, dennoch mitt vertrostung, das wan stellen wider Vacant wurden, Selbige fur andere darzu zu beforderen, wie Ich dan bey vntersuchung der Cammer vndt hofstadts den anfang Damitt gemacht habe.

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Ewere eigen behorige vnterthanen in den Emptteren mussen dahin gehalten werden, damitt Sie das Sals wie auch den hering von denen, welchen Ihr solches auftragen werdet, nehmen, vndt nicht von kaufleutten oder den beambtten, wie itzo geschigt, man wirdt zwahr inwenden wollen, es seie diesses eine neurung, es habens aber die vorigen hertzogen von Preussen auch gethan, wie solches die alten rechnungen gnugsamb beweissen, vndt was nun Ihnen den vorfahren recht gewessen, ein solches muß Euch auch recht sein, vndt lasset Euch hiruon keines weges abwendig machen, den diesses kan Euch Jahrlichen viell taussenden in bringen. Ihr musset Euch aber vmb treue leutte vmbthun so diesses werck verstehen vndt treulich verrichten, itzo gebrauchen Sich eines solchen die beambtten selbst, wie schon zu vor angezogen worden, vndt werden suchen, diesses nottige werck durch Ihre Clienten zu verhinderen, vndt deßwegen keine muhe vndt arbeitt spahren.

Nehmet Euch auch woll in acht, das Ihr nicht gar zu weitleuftige hofstadt haltet, Sonderen ziehet denselben nach gelegenheitt der zeitt ein, vndt Reguliret allemahll die außgabe nach den Einkunften, vndt lasset die berechnete diener alle Jahr fleissige rechnung ablegen, wan Der CammerStaadt wider in gutten stande ist, So werdet Ihr mittell gnugsahm haben, vndt habt Ihr alß dan nicht vrsache die Stende umb geldt zuersuchen, oder anzusprechen, Auch ist es alßdan nicht nottig ville vndt kostbahre Lantage zu halten, Den iemehr Lantage Ihr haltet, iemehr Autoritet Euch benommen wirdt, weill Die Stende alzeitt was suchen, so der Herschaft ahn Ihrer hocheitt nachteillig ist.

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Diesses ist nun kurtzlich daß ienige So mir in Diessem aufsatz beigefallen ist, folget meinen treuen warnungen, ermahnungen vndt Rahdt, vndt kommet solchen in allem nach, Dan Ich hette mich glucklich geschetzet, das es meinem herrn vatteren beliebig gewessen were, Mir So viell, als Ich Euch von Eweren Staadt hirin nachricht gebe, zu meiner wissenschaft hette hinterlassen wollen, So were mir meine Regirung im anfange nicht so schwer geworden: Derhalben erinnere vndt ermahne Ich Euch nochmahls, furchtet, Liehbet und Ehret Gott von gantzem hertzen, Den wer In Ehret den wirdt er auch wider Ehren, wer In aber verachtet den wirdt er wider verachten, Dienet Ihme auch mitt rechtschaffenem hertzen vndt wandelt treulich in seinen wegen, So wirdt Er Euch alßdan in Ewerer beschwerlichen Regirung nicht verlassen, sonderen stetz mitt seiner gnadt vndt vatterlichen hulffe beistehen, es wirdt Euch auch alles glucklichen vndt woll von statten gehen, Ewere feinde werden Sich fur Euch furchten mussen, hergegen aber werden Ewere freunde Sich vber Euch erfreuen, Alle weldt wirdt auff Euch sehen, vndt Euch suchen, vndt Ihr werdet niehmanden ausser Gott zu furchten haben, Ihr werdet segen vndt bestendigen friden im Lande haben, Segen in Ewerer Regirung, Segen in Eweren hausse, Segen ahn den kinderen, So Euch der hochste geben wirdt, mitt viellen freuden sehen, Ja Ihr werdet entlichen mitt Segen vndt friden Ehre vndt Ruhm bey der weldt, glucklich vndt woll alles beschliessen, das vornehmbste aber wirdt sein, das Ihr einen gnedigen Gott vndt vatter haben vndt entlich nach vieller arbeitt vndt muhe, So Ihr gethan, wan Ihr nun lebens satt sein werdet, ruhen vndt von diesser weldt, welche doch nuhr vergencklich, Sellich abscheiden, Da Ihr dan in ein besseres vndt vnuergenckliches herliches Reich, welches Gott den Seinigen, So da in Seinen wegen wandelen, auß gnaden versprochen hatt, versetzen wirdt, Da Ihr volkommene freude die fulle vndt ein Ewiges Leben immer vndt Ewiglich haben werdet, Da hin Euch dan zu seiner zeitt, der hochste mitt freuden verhelffen wolle, welches Ich Euch von hertzen wunsche, vndt hiemitt beschliessen thue.

Vndt hab ich diesses auß meinem eigenhandigen concept abgeschriben, welches ich alsofordt darauf verbrandt, im Jahr 1667.

Den 19. May In Collen ahn der Sprew.

Friderich Wilhelm Churfurst

Quelle: Politisches Testament des Großen Kurfürsten (19. Mai 1667), Geheimes Staatarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin: BPH, Urk. III.1, Nr. 18; abgedruckt in Richard Dietrich, Hrsg., Die politischen Testamente der Hohenzollern. Köln und Wien: Böhlau Verlag, 1986, S.179–204.