Kurzbeschreibung

Das am 23. März 1933 erlassene „Ermächtigungsgesetz“ besaß eine Gültigkeit von vier Jahren. Während der Abstimmung hatte Hitler beteuert, das neue Gesetz käme nicht einer Abschaffung des Reichstags gleich, da er diese befristete Befugnis nur im Notfall zu nutzen gedachte. Tatsächlich regierten Hitler und sein Kabinett nun fast ausschließlich allein. Bis Ende des Jahres waren ohnehin alle Parteien außer der NSDAP verboten worden oder hatten sich selbst aufgelöst. Der überlebende Reichstag bestand vollständig aus Nationalsozialisten und diente hauptsächlich dem Schein der Legitimität. In den Jahren 1937 und 1939 ratifizierte er die Verlängerung des „Ermächtigungsgesetzes“. 1943 verfügte Hitler die dauerhafte Rechtskraft des Gesetzes.

Verlängerung des „Ermächtigungsgesetzes“. Hitler am Rednerpult in der Krolloper in Berlin (30. Januar 1937)

Quelle

Quelle: Verlängerung des „Ermächtigungsgesetzes“. Adolf Hitler am Rednerpult in der Krolloper in Berlin (30. Januar 1937). Fotograf/in unbekannt.
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