Kurzbeschreibung
Das am 23. März 1933 erlassene „Ermächtigungsgesetz“ besaß eine
Gültigkeit von vier Jahren. Während der Abstimmung hatte Hitler
beteuert, das neue Gesetz käme nicht einer Abschaffung des Reichstags
gleich, da er diese befristete Befugnis nur im Notfall zu nutzen
gedachte. Tatsächlich regierten Hitler und sein Kabinett nun fast
ausschließlich allein. Bis Ende des Jahres waren ohnehin alle Parteien
außer der NSDAP verboten worden oder hatten sich selbst aufgelöst. Der
überlebende Reichstag bestand vollständig aus Nationalsozialisten und
diente hauptsächlich dem Schein der Legitimität. In den Jahren 1937 und
1939 ratifizierte er die Verlängerung des „Ermächtigungsgesetzes“. 1943
verfügte Hitler die dauerhafte Rechtskraft des Gesetzes.