Kurzbeschreibung
Die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik erstrebte die
„Höherzüchtung“ der deutschen Volksgemeinschaft durch staatlich gelenkte
Rassenhygiene. So genannte „positive Eugenik“ beinhaltete die Förderung
der Geburtenrate von erbgesunden „Ariern“ durch Propaganda sowie durch
finanzielle und gesetzliche Anreize. Parallel dazu sollten angeblich
minderwertige Rassenfeinde durch Maßnahmen der „negativen Eugenik“ von
der Fortpflanzung abgehalten werden. Der erste Schritt in diese Richtung
war das am 14. Juli 1933 erlassene „Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses“, das eine Reihe von medizinisch-biologisch definierten
Gruppen zur Zwangssterilisation verurteilte. Familiengründung und
Fortpflanzung waren fortan nicht mehr Privatangelegenheit, sondern
unterlagen staatlicher Kontrolle. Ab 1939 wurden unheilbare oder
erbkranke Patienten im Rahmen der so genannten „Aktion T-4“ auch Opfer
der ersten systematischen Mordaktion des NS-Regimes. Das NS-Regime
bezeichnete diese Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ euphemistisch als
„Euthanasie“. Propagandabilder wie die folgenden (aus der Dia-Serie
„Blut und Boden”) sollten der allgemeinen Bevölkerung verständlich
machen, dass angeblich „Minderwertige“ wie Parasiten auf Kosten des
deutschen Volkes lebten.