Quelle
Die Rasse der Sexualverbrecher und speziell der Kinderschänder
Die letzte judenfreundliche Regierung tat bekanntlich alles, um die Schandtaten der Juden zu verbergen. Der Reichstagsabgeordnete Julius Streicher hat noch unter dem schwarz roten System den Wahrheitsbeweis für eine Menge jüdischer Sexualverbrechen erbracht. Von ihnen seien nur die krassesten Fälle herausgegriffen, die er in seiner Wochenschrift „Der Stürmer“, Nürnberg, innerhalb eines Jahres veröffentlicht hat.
1. Der Jude Kurt Meyer, 26 Jahre alt, belästigte sein christliches Dienstmädchen so lange, bis es sich ihm fügte. Als es schwanger wurde, schlachtete er es mit Hilfe seines Vaters regelrecht ab. Dann zerstückelten beide die Leiche vollständig. In der Umgegend fand man ganz kleine Fleischstücke, überall verstreut, einige sogar in Bäumen hängen, und der unkenntliche Schädel lag auf einem entfernten Acker. Von der Polizei zum Tatort geführt, flötete der freche Judenbengel noch Schlager. Er bekam unter der schwarz roten judenfreundlichen Regierung nur 15 Jahre. So geschehen in Paderborn.
2. Der Jude Louis Schloß in Nürnberg war mehrfacher Fabrikbesitzer und ließ durch eigens dazu beauftragte Mädchen nichtjüdische Mädchen aus der Nachbarschaft aus seinen Fabriken und Büros in seine Wohnung locken. Hier wurden sie durch Wein und Likör erst betrunken gemacht, dann narkotisiert, entkleidet, gepeitscht und schließlich geschändet. Danach brannte ihnen der Jude Louis Schloß sein Monogramm L S mittels glühenden Drahtes auf den Leib, damit – wie aus der Gerichtsverhandlung hervorging – sie nie mehr zu einem anderen Manne gehen konnten.
3. Der Jude Singer wurde im Februar 1933 überführt, 30 christliche kleine Mädchen im Alter von 6 bis 10 Jahren geschändet zu haben. Er hatte in dem Wiener Vorstadtorte Hietzingen in der Nähe der Schule einen Zuckerwarenladen in Verbindung mit Papier- und Schreibwaren eingerichtet, um sein teuflisches Vorhaben gleich in großem Maße ausführen zu können. Seine Frau, welche der lesbischen Liebe frönte, war mit der Handlung ihres Mannes einverstanden, denn es handelte sich ja um Kinder von „Gojim“, also von N i c h t = J u d e n, und war daher nach den Lehren des Talmud kein Verbrechen. In diesem geheimen jüdischen Gesetzbuche heißt es unter Aboda Sahrah 37a: „Wenn ein nichtjüdisches Mädchen 3 Jahre und einen Tag alt ist, darf der Jude es schänden“. Die Richtigkeit dieser Gesetzstelle wurde vor dem Nürnberger Schwurgericht von dem bekannten Talmudforscher Dr. Erich Bischoff bestätigt.
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Dieses ist nur eine kleine Auswahl der vielen, vielen jüdischen Sexualverbrechen, von denen die wenigsten an den Tag kommen, weil die Scham die Opfer gewöhnlich davon abhält, eine Anzeige zu erstatten. Wem diese Fälle noch nicht genügen, der lese nur einige Stürmernummern oder das umfangreiche Buch „Der Jude als Rassenschänder“ von Dr. Plischke, NG. Verlag, Berlin-Schöneberg. Die Fülle der aufgedeckten Sexualverbrechen, die besonders von jüdischen Brotherrn an ihren vielen weiblichen Angestellten verübt worden sind, werden jedem die Augen darüber öffnen, daß es sich nicht allein um die Befriedigung unnormal sinnlicher Triebe handelt, sondern auch um die planmäßige Vernichtung unserer Volkskraft durch Entsittlichung deutscher Frauen und Mädchen. […]
Quelle: M. Corleis, Der Jude und das arische weibliche Geschlecht. F. Dahnert, 1935, S. 3–5. Online verfügbar unter: https://germanpropaganda.org/der-jude-und-das-arische-weibliche-geschlecht/