Kurzbeschreibung

Die am 1. September 1941 erlassene „Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden“ befahl Juden im Deutschen Reich sowie im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren das Tragen eines gelben Sterns auf der Kleidung. Die Verordnung trat am 19. September des Jahres in Kraft. Die NS-Führung hatte diese Maßnahme seit Jahren in Betracht gezogen, doch hatte Hitler aus Sorge vor internationaler Kritik die Einführung des so genannten „Judensterns“ herausgezögert. Andererseits unterlagen polnische Juden in den besetzten Gebieten schon seit 1939 einer solchen Kennzeichnungspflicht. Dieses Foto wurde in München aufgenommen.

Ein Jüdischer Herr mit dem obligatorischen gelben Stern an der Jacke (November 1, 1941)

Quelle

Quelle: Ein älterer Herr mit der seit dem 1. September für Juden obligatorischen Kennzeichnung an der Kleidung. München, 1941. Foto: Heinrich Hoffmann.
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