Quelle
Quelle: Helene Gotthold mit ihren Kindern Gerd and Gisela. Foto, 25. Juni 1936. United States Holocaust Memorial Museum, zur freundlichen Verfügung gestellt von Martin Tillmans.
Die Zeugen Jehovas waren bereits früh der scharfen Verfolgung durch das NS-Regime ausgesetzt. Nach ihrer Überzeugung kann kein praktizierender Zeuge Jehovas einem irdischen Reich die Treue schwören oder im Militär eines Staates dienen. Diese Überzeugungen und die Tatsache, dass die Zeugen Jehovas die protestantische und katholische Auslegung der Bibel ablehnten, machten sie in Deutschland schnell zur Zielscheibe religiöser Verfolgung. Nachdem sie 1934 an das Regime appelliert hatten, sie in Frieden leben und ihre Religion ausüben zu lassen, verboten Hitler und seine Regierung ihre Versammlungen. Bis 1939 wurden 6.000 Zeugen Jehovas verhaftet. Die Gestapo versuchte, sie zu zwingen, ihren religiösen Überzeugungen abzuschwören und dem Führer die Treue zu schwören. Tausende weitere wurden in Konzentrationslager deportiert, wo sie gezwungen wurden, ein violettes Dreieck zu tragen. Von den schätzungsweise 2.500 Zeugen Jehovas, die in Konzentrationslagern in ganz Europa inhaftiert waren, starben 1.000 an verschiedenen Formen körperlicher Misshandlung, Hunger und durch Hinrichtung.
Dieses Bild zeigt Helene Gotthold und ihre beiden Kinder Gerd und Gisela. Helene und ihr Mann waren praktizierende Zeugen Jehovas, als die Nazis 1933 an die Macht kamen. 1937 wurde sie verhaftet, sie war zu diesem Zeitpunkt schwanger. Die Gestapo misshandelte sie, woraufhin sie eine Fehlgeburt erlitt. Nach ihrer Freilassung versuchte ihre Familie, zurückgezogen zu leben. Im Jahr 1944 wurde Helene jedoch erneut verhaftet, nachdem sie ein verbotenes Bibeltreffen mit anderen Zeugen Jehovas abgehalten hatte. Nach einem Schnellverfahren wurde sie im Dezember 1944 im Berliner Gefängnis Plötzensee durch die Guillotine hingerichtet.
Quelle: Helene Gotthold mit ihren Kindern Gerd and Gisela. Foto, 25. Juni 1936. United States Holocaust Memorial Museum, zur freundlichen Verfügung gestellt von Martin Tillmans.