Kurzbeschreibung
Nachdem die Große Koalition unter Reichskanzler Hermann Müller am 27.
März 1930 zerbrochen und Müller zurückgetreten war, ernannte
Reichspräsident Hindenburg am folgenden Tag den Fraktionsvorsitzenden
der Zentrumspartei Heinrich Brüning (1885-1970) zum neuen Reichskanzler.
Dieser stellte innerhalb von zwei Tagen sein Kabinett auf, das am 30.
März die Regierungsgeschäfte übernahm. Der schnelle und weitgehend
reibungslose Ablauf der Ereignisse deutet darauf hin, dass die
antiparlamentarischen und antisozialdemokratischen Kräfte, die nach wie
vor ein Ende der Demokratie verfolgten, langfristig auf diese
Entwicklung hingearbeitet hatten. Das von Brüning nach Hindenburgs
Vorgaben gebildete Kabinett war eine Minderheitsregierung der
bürgerlichen Parteien ohne Beteiligung der SPD. Bereits zu Anfang seiner
Amtszeit betonte Brüning, dass er im Fall einer fehlenden Mehrheit im
Reichstag seine Politik durch das Instrument der Notverordnungen laut
Artikel 48 der Weimarer Verfassung durchsetzen würde. Innerhalb der
bürgerlichen Parteien war bereits seit einiger Zeit ein Rechtsruck
deutlich geworden, und nun hatten die antiparlamentarischen Kräfte
innerhalb der Regierung auch die Verdrängung der Demokratie durch ein
autoritäres System eingeleitet.
Dieses am Tag der Regierungsbildung aufgenommene Foto zeigt die
Minister des Kabinetts. Sitzend von links nach rechts: Josef Wirth
(Inneres), Hermann Dietrich (Wirtschaft, Vizekanzler), Reichskanzler
Heinrich Brüning, Julius Curtius (Auswärtiges), Georg Schätzel
(Post).
Stehend von links nach rechts: Gottfried Reinhold Treviranus
(Besetzte Gebiete), Martin Schiele (Ernährung), Johann Viktor Bredt
(Justiz), Adam Stegerwald (Arbeit), Paul Moldenhauer (Finanzen), Theodor
von Guérard (Verkehr)