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Quelle: Cyankali, Regie: Hans Tintner, Atlantis-Film, 1930. Bundesarchiv Filmarchiv, Filmwerk ID: 347. https://digitaler-lesesaal.bundesarchiv.de/video/347/686702
Dieser Ausschnitt aus dem umstrittenen Film Cyankali aus dem Jahr 1930 zeigt die frisch verheiratete Protagonistin Hete Fent, die den Arzt Dr. Möller anfleht, ihr zu einer Abtreibung zu verhelfen, da ihr Mann gerade seine Arbeit verloren hat und das verarmte Paar kein Kind ernähren kann. Möller lehnt ihre Bitte ab, obwohl er gerade seiner vorherigen Patientin, einer sichtlich wohlhabenden Frau, die ihm dafür mit ziemlicher Sicherheit ein Bestechungsgeld gezahlt hat, eine Abtreibung verschrieben hat. Möller holt ein gebundenes Exemplar des deutschen Strafgesetzbuches hervor und lässt Hete die relevante Passage lesen, die diesen Eingriff unter Strafe stellt. Anschließend warnt er sie vor den Gefahren einer illegalen Abtreibung. Hete macht dennoch deutlich, dass sie auf jeden Fall eine Abtreibung vornehmen lassen will, und besucht in einer späteren Szene eine sogenannte ,,Engelmacherin", die ihr eine Dosis Zyankali verabreicht, um eine Fehlgeburt herbeizuführen. Das Gift war jedoch falsch dosiert und Hete stirbt qualvoll. Der Film musste umfangreich redigiert werden, bevor die Zensurbehörden seine Premiere in Berlin am 23. Mai 1930 genehmigten, und er sorgte während seiner gesamten Laufzeit für Kontroversen.
Cyankali ist eine Verfilmung des gleichnamigen Theaterstücks des Arztes Friedrich Wolf aus dem Jahr 1929 und war eines von vielen kulturellen Werken jener Zeit, die sich mit dem Thema Abtreibung und ihrer Illegalität in der Weimarer Republik auseinandersetzten. Der frühere Film Kreuzzug des Weibes aus dem Jahr 1926 beispielsweise stellte Abtreibung ebenfalls als tödlichen Eingriff dar und zeigte, ähnlich wie Cyankali, die Frauen, welche Abtreibungen illegal durchführten, als inkompetent und sogar bösartig. Die Historikerin Cornelie Usborne hat solche Darstellungen jedoch in Frage gestellt und darauf hingewiesen, dass die (meist weiblichen) ,,Engelmacherinnen" in etwa die gleichen Ergebnisse für ihre Patientinnen erzielten wie die (meist männlichen) Gynäkologen, weniger Geld verlangten als Ärzte und ihren Klientinnen tendenziell mit mehr Empathie begegneten.
Während der gesamten Weimarer Republik wurden in der deutschen Gesellschaft hitzige Debatten über §218 geführt, den Paragrafen des Strafgesetzbuches, der diejenigen bestrafte, die Abtreibungen vornehmen ließen oder durchführten. Mehrere berüchtigte Skandale und Prozesse – darunter einer aus dem Jahr 1924, in dem 93 Frauen aus 17 verschiedenen Dörfern in der Nähe von Limburg angeklagt wurden, sich dem Eingriff unterzogen zu haben – sorgten dafür, dass das Thema in den Schlagzeilen blieb. Der Reichstag reformierte das Gesetz 1926, indem er die Strafen für Frauen, die eine Abtreibung hatten vornehmen lassen, reduzierte, und erneut 1927, indem er Abtreibungen aus medizinischen Gründen legalisierte, doch wurde §218 nie vollständig aufgehoben, trotz der weit verbreiteten und anhaltenden Agitation der KPD und der SPD, dies zu tun. Tatsächlich wurde der Autor von Cyankali, Friedrich Wolf, im Februar 1931 angeklagt, weil er angeblich fast 100 Frauen zu einer Abtreibung verholfen hatte. Er und seine Kollegin Else Kienle, die ebenfalls angeklagt war, flohen aus Deutschland, bevor der Prozess stattfinden konnte.
Quelle: Cyankali, Regie: Hans Tintner, Atlantis-Film, 1930. Bundesarchiv Filmarchiv, Filmwerk ID: 347. https://digitaler-lesesaal.bundesarchiv.de/video/347/686702
BArch
Cornelie Usborne, Cultures of Abortion in Weimar Germany: the strategy of tension and the politics on nonreconciliation. New York, 2007.