Kurzbeschreibung

Die Gleichberechtigung von Frau und Mann wurde in der DDR-Verfassung von 1949 festgeschrieben; explizit wurden darin der Frauenemanzipation entgegenstehende Gesetze und Bestimmungen aufgehoben und zudem das Recht der Frauen auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit dekretiert. Basis der sozialen Gleichberechtigung sollte die ökonomische Emanzipation der Frauen sein; anders als in der Bundesrepublik wurde daher die Berufstätigkeit von Frauen unterstützt und vorangetrieben. Dies war einerseits Ausdruck der Gleichheitsideologie, spiegelte aber auch die ökonomischen Erfordernisse akuten Arbeitskräftemangels wider. In der DDR betrug 1962 der Anteil von Frauen an der Gesamtzahl der Berufstätigen 44%; in der Bundesrepublik lag dieser Wert bei 33,5%. Auf dem Bild sind Teilnehmerinnen eines Frauenlehrgangs in der Betriebsakademie des RAW (Reichsbahn-Ausbesserungswerk) Schöneweide (Ost-Berlin) am Bohrtisch zu sehen.

Frauenlehrgang (1962)

  • Hildegard Dreyer

Quelle

Quelle: Teilnehmerinnen eines Frauenlehrgangs in der Betriebsakademie des RAW (Reichsbahn-Ausbesserungswerk) Schöneweide am Bohrtisch, 4. Dezember 1962. Foto: Hildegard Dreyer
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