Kurzbeschreibung
Nach Hitlers Amtsantritt wurden jüdische Justizvertreter zu besonders
verhassten Zielen gewaltsamer Übergriffe. Zum Beispiel stürmten
SA-Männer am 11. März 1933 das Breslauer Gerichtsgebäude und griffen
jüdische Rechtsanwälte und Richter an. Drei Tage später verkündete der
Breslauer Gerichtspräsident, dass fortan nur noch 17 der insgesamt 364
jüdischen Rechtsanwälte Zugang zum Gericht hätten. Ähnliche Szenen der
Gewalt und Einschüchterung spielten sich im ganzen Land ab. Auch an
anderen Orten erfuhren jüdische Vertreter der Justiz und des
öffentlichen Dienstes willkürliche Berufsauschlüsse. Am 7. April 1933
koordinierte das Reichsinnenministerium unter Wilhelm Frick diese
spontanen Maßnahmen mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (auch „Berufsbeamtengesetz“)
und des „Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“. Danach
konnten Beamte und Rechtsanwälte, die als politisch unzuverlässig galten
oder „nichtarischer Abstammung“ waren, entlassen oder in den
Zwangsruhestand versetzt werden.