Kurzbeschreibung
Das NS-Regime verfolgte die wirtschaftliche Drangsalierung der
jüdischen Bevölkerung auch durch deren systematische Enteignung. Unter
Druck verkauften jüdische Besitzer ihre Geschäfte, Betriebe, und
Grundstücke weit unter Wert an „arische“ Unternehmer. Nach der
sogenannten „Kristallnacht" ging die Arisierung von jüdischem
Besitz in ihre letzte Phase über. Die von Göring am 12. November 1938
erlassene „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen
Wirtschaftsleben“ verbot Juden gänzlich das Betreiben von
Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben sowie das Anbieten von
Waren und Dienstleistungen. Jüdische Gewerbsbetriebe wurden staatlich
konfisziert, geschlossen oder in „nichtjüdischen“ Besitz überführt.
Dieses Foto zeigt solch ein „arisiertes“ Geschäft, einen Einzelhändler
für Gummiwaren in Frankfurt am Main. Wie auf dem Schild zu erkennen ist,
hieß das Geschäft zuvor „Gummi Weil“ und war nun in Stamm &
Bassermann umbenannt worden, vermutlich die Namen seiner neuen
„arischen“ Besitzer.