Kurzbeschreibung
Das NS-Regime verfolgte die wirtschaftliche Drangsalierung der
jüdischen Bevölkerung auch durch deren zunehmend systematische
Enteignung. Unter Druck verkauften jüdische Besitzer ihre Geschäfte,
Betriebe, und Grundstücke weit unter Wert an „arische“ Unternehmer. Nach
der sogenannten Kristallnacht ging die Arisierung von jüdischem Besitz
in ihre letzte Phase. Die von Göring am 12. November 1938 erlassene
„Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen
Wirtschaftsleben“ verbot Juden gänzlich das Betreiben von
Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben sowie das Anbieten von
Waren und Dienstleistungen. Jüdische Gewerbsbetriebe wurden staatlich
konfisziert, geschlossen oder in „nichtjüdischen“ Besitz überführt.
Dieses Foto zeigt solch ein „arisiertes“ Geschäft, einen Laden für
Gummiwaren in Frankfurt am Main. Wie auf dem Schild zu erkennen ist,
hieß das Geschäft zuvor „Gummi Weil“ und war nun in Stamm &
Bassermann umbenannt worden, vermutlich die Namen seiner neuen
„arischen“ Besitzer.