Kurzbeschreibung

Das NS-Regime verfolgte die wirtschaftliche Drangsalierung der jüdischen Bevölkerung auch durch deren zunehmend systematische Enteignung. Unter Druck verkauften jüdische Besitzer ihre Geschäfte, Betriebe, und Grundstücke weit unter Wert an „arische“ Unternehmer. Nach der sogenannten Kristallnacht ging die Arisierung von jüdischem Besitz in ihre letzte Phase. Die von Göring am 12. November 1938 erlassene „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ verbot Juden gänzlich das Betreiben von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen. Jüdische Gewerbsbetriebe wurden staatlich konfisziert, geschlossen oder in „nichtjüdischen“ Besitz überführt. Dieses Foto zeigt solch ein „arisiertes“ Geschäft, einen Laden für Gummiwaren in Frankfurt am Main. Wie auf dem Schild zu erkennen ist, hieß das Geschäft zuvor „Gummi Weil“ und war nun in Stamm & Bassermann umbenannt worden, vermutlich die Namen seiner neuen „arischen“ Besitzer.

Arisierung von Geschäften jüdischer Besitzer (ca. 1938)

Quelle

Quelle: „Arisierung“ von Geschäften mit jüdischen Besitzern in Deutschland, hier das Gummiwarengeschäft Stamm & Bassermann, das ursprünglich „Gummi Weil“ hieß, in Frankfurt am Main, 1938. Fotograf/in unbekannt.
bpk-Bildagentur, Bildnummer 30012370. Für Rechteanfragen kontaktieren Sie bitte die bpk-Bildagentur: kontakt@bpk-bildagentur.de oder Art Resource: requests@artres.com (für Nordamerika)

© bpk