Kurzbeschreibung
Der insbesondere bei den Amerikanern vorhandene Anspruch, die
Entnazifizierung so gründlich wie möglich durchzuführen, hatte in der
Praxis einen immensen bürokratischen Aufwand zur Folge. So bekam die
amerikanische Militärregierung bis März 1946 fast 1,4 Mio. der von ihr
ausgegebenen Fragebögen zurück, auf denen Deutsche ihre Mitgliedschaft
und Position in der NSDAP bzw. NS-Organisationen angeben sollten. Noch
aufwendiger war ein mit dem „Gesetz zur Befreiung von
Nationalsozialismus und Militarismus“ vom 5. März 1946 in der
amerikanischen Zone eingeführtes Meldebogenverfahren, das etwa 13,4 Mio.
Deutsche über 18 Jahren betraf, davon ungefähr 3,67 Mio. ehemalige
Mitglieder der NSDAP oder anderer NS-Organisationen. Das
„Befreiungsgesetz“ übertrug die Durchführung der Entnazifizierung
deutschen Spruchkammern, die aus nicht politisch belasteten und
möglichst zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst Befähigten
gebildet werden sollten und ihre Befunde der Militärregierung meldeten.
Angesichts der bei Juristen und Beamten häufig gegebenen NS-Belastung
und da der Prozess zunehmend uneinheitlich wurde und daher in Verruf
geriet, war es schwierig diese Gerichtspositionen zu besetzen. Zur
Vereinheitlichung des Verfahrens in den vier Besatzungszonen erließ der
Alliierte Kontrollrat im Oktober 1946 die Direktive Nr. 38. Bis 1950
wurden allein in der US-Zone mehr als 950.000 Spruchkammerverfahren
bearbeitet.