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Quelle: Foto: Hildegard Dreyer.
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Zwischen 2,34 und 2,5 Mio. Wohnungen wurden auf dem Gebiet der Bundesrepublik im Zweiten Weltkrieg zerstört. Durch den Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen ergab sich ein so hoher zusätzlicher Bedarf, dass selbst die Instandsetzung von 500.000 beschädigten Häusern nur teilweise Abhilfe schuf; 1950 fehlten immer noch 5 bis 6 Mio. Wohnungen. Nach Verabschiedung des ersten Wohnungsbaugesetzes 1950, das insbesondere eine umfangreiche Förderung des sozialen Wohnungsbaus vorsah, setzte eine deutliche Zunahme der Wohnungsneubauten ein. Waren 1949 noch rund 218.000 Wohnungen gebaut worden, stieg die Anzahl der jährlich fertiggestellten Wohnungen bis 1955 auf ca. 560.000. Anfang der 1950er Jahre machte der soziale Wohnungsbau etwa zwei Drittel aller Wohnungsneubauten aus. In Lübeck fehlten bei einer Gesamtbevölkerung von etwa 240.000-250.000 (davon 40 Prozent Flüchtlinge und Vertriebene) 1949 25.000 bis 30.000 Wohnungen. Aus eigenem Antrieb gründeten Heimatvertriebene aus Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen 1949 die Neue Lübeck-Südholsteinische Baugenossenschaft, die 1950 als gemeinnützige Genossenschaft anerkannt wurde. Insgesamt stellte diese Genossenschaft bis 1959 über 2.000 Mietwohnungen fertig. Ähnlich wie im Osten wurde im Wohnungsbau zunächst nur wenig mit stilistischen Elementen experimentiert; bis zu fünfgeschossige Mehrfamilienhäuser, zumeist mit Satteldach, beherrschten das Bild.
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