Kurzbeschreibung
Nach dem gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch vom November 1923 wurden Hitler und die anderen Hauptbeteiligten in München vor Gericht gestellt. Während die Reichsregierung versucht hatte, Hitler und die anderen Putschisten nach dem Republikschutzgesetz vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik in Leipzig anzuklagen, war die bayerische Landesregierung bemüht, sie in Bayern vor Gericht stellen. Die bayerische Regierung setzte sich schließlich durch, und der Prozess fand vom 26. Februar bis 1. April 1924 vor dem Volksgericht in München statt. Das Volksgericht war 1918 als Sondergericht für die beschleunigte Verhandlung bestimmter Straftaten eingerichtet worden. Die Volksgerichtsverfahren waren summarisch, und gegen die Entscheidungen konnte keine Berufung eingelegt werden. Die Verteidigungsstrategie Hitlers, der des Hochverrats angeklagt war, bestand aus einer Kombination aus dramatischen politischen Reden und nationalistischer Rhetorik, die in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit und Sympathie erregte. Der vorsitzende Richter führte den Prozess in einer Weise, die Hitler und den anderen Angeklagten eindeutig zugute kam, und gab Hitler Gelegenheit zu langen Propaganda-Reden. Sein Auftritt im Gerichtssaal bot Hitler eine Plattform, um seine politische Ideologie und seine Kritik an der Weimarer Republik zu artikulieren, was zu seinem wachsenden Einfluss in der politischen Rechten beitrug. Seine Verurteilung zu fünf Jahren Festungshaft, der gesetzlichen Mindeststrafe, war für den Tatbestand des Hochverrats sehr milde, und er wurde frühzeitig auf Bewährung entlassen, obwohl er bereits vorbestraft war. Als ausländischer Staatsangehöriger hätte er nach dem Republikschutzgesetz zudem abgeschoben werden müssen, doch das Gericht verzichtete ausdrücklich darauf. Erich Ludendorff wurde freigesprochen, die anderen Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren. Sowohl die sozialdemokratische als auch die liberale Presse kritisierten den Prozess und die milden Urteile als Farce. Das Foto von Heinrich Hoffmann, der den Hitler-Ludendorff-Putsch fotografisch dokumentiert hatte und Hitlers persönlicher Fotograf werden sollte, zeigt die Angeklagten, wie sie selbstbewusst für die Kamera posieren. Von links nach rechts: Heinz Pernet, Friedrich Weber, Wilhelm Frick, Hermann Kriebel, Erich Ludendorff, Adolf Hitler, Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Robert Wagner.