Kurzbeschreibung
Durch die „3. Bekanntmachung über den Kennkartenzwang" am 23.
Juli 1938 wurden Juden verpflichtet, bis zum Jahresende eine Kennkarte
zu beantragen, die sie unaufgefordert bei allen Behördenbesuchen
vorzulegen hatten. Im August 1938 erließ das Reichsinnenministerium
außerdem eine Liste von offiziell genehmigten „jüdischen“ Vornamen. Nach
der „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung
von Familiennamen und Vornamen“ [der sogenannten
„Namensänderungsverordnung“] vom 17. August 1938 mussten Juden mit
nichtaufgeführten Vornamen entweder „Israel“ oder „Sara“ als
zusätzlichen Vornamen annehmen. Beide Verordnungen traten am 1. Januar
1939 in Kraft. Hier sind die Innenseiten einer Kennkarte
für Dr. Anton Katzenberger.